Fakten und Zahlen zum Betreuungswesen

Betreuungswesen in Zahlen

Stand: November 2008

1,24 Mio. Menschen wurden am 31.12.2007 durch eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer unterstützt. Rund 232.000 Betreuungen sind 2007 neu eingerichtet worden. Jeder vierte Bundesbürger erhält im Laufe seines Lebens eine rechtliche Betreuung.

70 Prozent der Betreuten (rund 860.000 Personen) werden von Ehrenamtlichen unterstützt, meist sind es Familienangehörige (ca. 90 Prozent).
30 Prozent (rund 364.000 Personen) der Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selber regeln können, erhalten Hilfe von Berufsbetreuern. Es gibt in der Bundesrepublik schätzungsweise 12.000 Berufsbetreuer. Sie sind selbständig (89%), von Betreuungsvereinen angestellt (8%) oder Behördenmitarbeiter (3%). Jeder von ihnen betreut im Schnitt 30 Personen.
Die Gründe für die Bestellung eines Betreuers sind zahlreich: Nach einer Analyse von 2.814 Akten wurde im Jahr 2002 festgestellt, das 33,9 Prozent eine Betreuung erhalten, weil sie psychisch erkrankt sind, 18,6 Prozent waren dementiell erkrankt, 14,6 hatten Suchtprobleme, 11,3 Prozent waren körperlich und 36,3 Prozent geistig behindert. Auf 11,3 Prozent trafen mehrere Faktoren zu.
Rechtliche Betreuungen werden durch AmtsrichterInnen eingerichtet. Es gibt etwa 1.500 AmtsrichterInnen in der Bundesrepublik, die an den insgesamt 690 Amtsgerichten mit Betreuungssachen befasst sind. Zugearbeitet wird den Amtsgerichten durch die Betreuungsbehörde, die bei der Stadt oder dem Landkreises angesiedelt ist. Es gibt ca. 430 Betreuungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland, die überwiegend dem Sozialamt (47%), dem Jugendamt (27%) oder dem Gesundheitsamt (16%) zugeordnet sind.
Die Kosten für Betreuervergütung und Aufwendungsersatz aus der Staatskasse beliefen sich 2007 auf rund 437 Mio. Euro. Nicht eingerechnet sind die Zahlungen aus den Mitteln der vermögenden Betreuten selbst (ca. 18% der Betreuervergütungen).

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Weitere Infos im Online-Lexikon "Betreuungsrecht"

 

Das durchschnittliche Risiko, betreut zu werden

Stichtagsprävalenz und Jahresinzidenz

Wolf Crefeld

Laut Bericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zur Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz 2009 wurden Ende des Jahres 2007 1.242.180 (1,24 Mio.) Personen betreut. Daraus ergibt sich eine Stichtagsprävalenz (bei 82,22 Mio. Einwohnern laut www.destatis.de) von 1,51%. Das bedeutet, dass 1,51% der Gesamtbevölkerung bzw. 1,8% der volljährigen Bevölkerung Ende 2007 betreut wurden. Somit hat annähernd jeder fünfzigste volljährige Einwohner eine gerichtliche bestellte Betreuung.

Diese Stichtagsprävalenz drückt aber nicht das Risiko des einzelnen aus, betreut zu werden. Denn ein erheblicher Teil der Betreuten dürfte einige Wochen oder Monate nach der Betreuerbestellung entweder versterben oder der Grund für die Betreuung entfiel inzwischen. Diese Personen werden von der Stichtagspraevalenz gar nicht erfasst. Hier drückt die Jahresinzidenz angemessener das statistische Risiko einer Betreuung aus. Sie nennt die Häufigkeit eines Ereignisses im Verlauf eines Jahres aus. Deren Größe ergibt sich aus dem Folgenden.
Im Jahr 2007 wurde laut Angaben des Bundesamtes für Justiz für 231.949 volljährige Personen in der Bundesrepublik erstmals eine Betreuung gerichtlich angeordnet (Deinert, BtPrax 6/2008: 251-252). Das entspricht 0,27% der Gesamtbevölkerung bzw. 0,33% der volljährigen Einwohner in der Bundesrepublik. Um jedoch eine Vorstellung zu bekommen, welche Wahrscheinlichkeit für den einzelnen Einwohner besteht, selbst von einer Betreuung betroffen zu werden, setzt man die 231.949 jährlich erstmals betroffenen Personen am besten in Relation zu den jährlichen Geburts- und Todesfällen.
Im Jahr 2007 verstarben laut destatis.de 827.155 Personen und wurden 684.862 lebend geboren. (Das bedeutet: 1,01% der Bevölkerung verstarb in diesem Jahr und 0,83% kamen durch Geburt hinzu.) Das Durchschnittsalter der Personen zu dem Zeitpunkt, an dem für sie ein Betreuer bestellt wird, ist nicht bekannt. Es dürfte aber näher bei der Zahl der verstorbenen Personen liegen. Legt man deren Zahl zugrunde, so kommt man auf ein Verhältnis von 3.6 : 1 . Das bedeutet, dass nach derzeitiger Datenlage mehr als jeder vierte Bewohner in Deutschland irgendwann im Laufe seines Lebens eine rechtliche Betreuung erhält.

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