Jahresrundbrief 2012/2013

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BGT-Mitglieder-Rundbrief zum Jahreswechsel 2012/2013

 

Liebe Mitglieder,

vor wenigen Wochen haben wir erfolgreich den 13. BGT abgeschlossen. Er stand unter dem Motto "20 Jahre Betreuungsrecht – da geht noch mehr!" Wir wollten damit zum Ausdruck bringen, dass für uns die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts noch nicht abgeschlossen ist. Im zurückliegenden Jahr haben wir uns deshalb intensiv mit Verbesserungsmöglichkeiten im Betreuungswesen beschäftigt.

 

Unsere Stellungnahmen

Dies spiegelt sich  in unseren Stellungnahmen wieder: Im Januar 2012 verabschiedete der Vorstand die BGT-Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen. Die auskömmliche Förderung von Betreuungsvereinen soll auch im Jahr 2013 einer der Schwerpunkte der Vorstandsarbeit des BGT sein.
Im Februar folgte eine Stellungnahme zum Abschlussbericht der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht. Es ging uns darum, die Rechte der Betroffenen im Betreuungsverfahren zu schützen und den Erforderlichkeitsgrundsatz bei der Einrichtung einer Betreuung zu stärken.
Im Laufe der Jahre 2011 und 2012 hatte sich der Vorstand des BGT mit verschiedenen Schwerpunkten beschäftigt. Daraus wurde im Februar 2012 das Schwerpunktpapier "Erforderlichkeit und Feststellung des Vertretungsbedarfs". Schon häufiger beklagt worden war im Betreuungswesen das Fehlen von verlässlichen Daten. Das im Mai 2012 verabschiedete Schwerpunktpapier "Implementierung einer verbindlichen Bundesstatistik, eines regelmäßigen Berichtswesens und einer hinreichenden Begleitforschung zur Betreuungsrechtspraxis" beschreibt diesen Mangel, macht Verbesserungsvorschläge und listet bisherige empirische Untersuchungen im Betreuungswesen auf.
Besonderes Gewicht für unsere Arbeit im Jahr 2012 hatte die Entwicklung von Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer. Hierzu haben wir uns seit März 2012 mit Vertretern des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.), des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.), der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo), der Bundesarbeitsgemeinschaft der ü.ö. Träger der Sozialhilfe (BAGüS), Mitgliedern der AG der örtlichen Betreuungsbehörden beim Deutschen Verein und Vertretern der in der Wohlfahrtspflege organisierten Betreuungsvereinen getroffen und ein gemeinsames Positionspapier entwickelt.
Seit April 2012 trifft sich unter der Moderation von Volker Lindemann unser AK Zwangsbehandlung. Ihm gehören sowohl juristische Experten als auch Psychiatrieerfahrene an. Die Gründung dieses Arbeitskreises war notwendig geworden, weil die Frage der Zwangsbehandlung durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug von März und Oktober 2011 zur Diskussion stand. Das zeigte dann auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs von Juni 2012. Der BGT hatte darauf zuerst mit seinen Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung vom 14. Oktober 2011 und später mit seinen Positionen des Betreuungsgerichtstags zur medizinischen Zwangsbehandlung vom 28. Juni 2012 reagiert und konnte gut vorbereitet in die gegenwärtige Debatte um die weitere Gesetzgebung zur Zwangsbehandlung im betreuungsrechtlichen Rahmen einsteigen. Das lebhafte Engagement des BGT, welches sich gegen jegliches Schnellverfahren in der Zwangsbehandlung wendet (sowohl in gesetzgeberischer Hinsicht als auch bei der Durchführung der Zwangsbehandlung), fand seinen Niederschlag auch in der Abschlusserklärung des 13. BGT.

 

Verleihung des Förderpreises

Einen weiteren Akzent erhielt der 13. BGT vom 12.-14. November 2012 in Erkner durch die erstmalige Verleihung des BGT-Förderpreises im Andenken an Lothar Kreyssig. Sein Mut, als Vormundschaftsrichter in Brandenburg dem Willkürregime des Nationalsozialismus entgegenzutreten und den Mord an behinderten Menschen zu verhindern, hat uns beeindruckt. Bei der Preisverleihung informierten wir deshalb über die Tätigkeit von Lothar Kreyssig. Preisträger des BGT-Förderpreises sind im Jahr 2012: "Zwischen Fürsorge und Autonomie – Reduzierung  körpernaher freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen", ein Projekt der Betreuungsstelle-FAQ der Stadt Weiden i.d.Opf. und "Vermeidung bzw. Reduzierung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen durch den Einsatz von Vereinsbetreuern als VerfahrenspflegerInnen", ein Projekt des Betreuungsvereins Cloppenburg.

 

Veröffentlichungen des BGT, die Sie als Vereinsmitglieder per Post erhalten haben

Im Januar 2012 Bd. 11 unserer Reihe "Betrifft: Betreuung" mit dem Titel "Menschen und Rechte – Behindertenrechtskonvention und Betreuung". Der Band dokumentiert die Ergebnisse des 12. Vormundschaftsgerichtstags im September 2010 in Brühl und die Ergebnisse des Projektes Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen (BEOPS).
Im Dezember 2012 konnten wir unsere lange erwartete Vereinsgeschichte "Pioniere des Betreuungsrechts" an alle Mitglieder versenden. Der Band beschreibt anhand von Aufsätzen und Interviews die stürmische Entwicklung des Betreuungsrechts und des Vormundschaftsgerichtstags in den Jahren 1988-2004 und ordnet die Entstehung des VGT in die Entwicklung der Neuen Sozialen Bewegungen ein. Ein Ansatz, den Wolf Crefeld, Thomas Klie und Hans-Joachim Lincke vom Institut für zivilgesellschaftliche Entwicklung in Freiburg herausgearbeitet haben. Die ehrenamtliche Schriftleitung bei beiden Büchern hatte Gerold Oeschger. Wir hoffen, dass der Band Sie inzwischen als Bühersendung mit getrennter Post erreicht hat!

 

Tagungen

Höhepunkte der Vereinsarbeit im Jahr 2012 waren sicherlich die Veranstaltungen der regionalen Betreuungsgerichtstage und des bundesweiten Betreuungsgerichtstags:
Das Veranstaltungsjahr begann mit dem 25. West-BGT unter dem Motto "Persönlicher Kontakt zum Betreuten" am Mittwoch, den 29. Februar 2012 in der Aula der Evangelischen Fachhochschule Bochum.
Wir beteiligten uns an der gemeinsamen Fachtagung der DGSP und anderer Verbände der Sozialen Arbeit "Begegnung mit süchtigen Klienten - eine unvermeidbare Herausforderung zum gemeinsamen Handeln" am 01. März 2012 an der HTWK Leipzig.
Es folgte der 9. Badische Betreuungsgerichtstag am 30. März 2012 an der Evangelischen Hochschule Freiburg mit dem Thema "Was fordert die UN-Behinderten-rechtskonvention von der Betreuung?"
Am 23.-24. März 2012 fand in Köln in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, der Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie im Rheinland e.V. und dem Landschaftsverband Rheinland die Tagung statt "Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten! - Brauchen wir dazu die geschlossene Heimunterbringung". Sie setzte sich kritisch mit dem Ruf nach mehr geschlossener Heimunterbringung für bestimmte Klientengruppen auseinander und fragte eingehend nach den Möglichkeiten zur Verhinderung von geschlossener Heimunterbringung sowie nach fachlichen Standards in der geschlossenen Heimunterbringung.
Der 5. BGT Mitte am 13. Juni 2012 im Kasseler Rathaus griff mit der Fragestellung "Freiheitsentziehende Maßnahmen - ein fesselndes Thema!?" ein heißes Eisen auf  und informierte als Lösungsangebot über den "Werdenfelser Weg".
Der 3. Bayerische BGT zum Thema "20 Jahre Betreuungsrecht" war am 18. Oktober 2012 in Augsburg mit 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr gut besucht.
Zum Abschluss des Veranstaltungsjahres setzte der 13. Betreuungsgerichtstag vom 12.-14. November 2012 in Erkner unter der Überschrift "20 Jahre Betreuungsrecht - da geht noch mehr! Selbstbestimmung achten - Selbständigkeit fördern!" nochmals Akzente. Mit dem Thema "Selbstbestimmung der Betroffenen" wurde das Schwerpunktthema des Betreuungsgerichtstags 2010 aufgenommen, welcher sich intensiv mit der UN-Behinderten-rechtskonvention beschäftigt hatte.

 

Kassenbericht

Auf der Mitgliederversammlung 2012 in Erkner haben die Kassenprüfer als Ergebnis der Kassenprüfung angeregt, die Mitglieder um eine individuell gewählte, freiwillige Erhöhung ihres Mitgliedsbeitrags zu bitten, da der Verein wegen steigender Kosten in den letzten Jahren jeweils Entnahmen aus der Rücklage tätigen musste. Wir haben die finanzielle Situation des Vereins auf der Mitgliederversammlung am 13. November 2012 in Erkner dargestellt.
Der Vorstand bittet Sie zu erwägen, ob es Ihnen – je nach Einkommens- oder Ertragslage - möglich ist, einen erhöhten Mitgliedsbeitrag für den BGT zu zahlen. Ein entsprechendes Formular liegt unserem Jahresrundbrief bei. Über eine positive Rückmeldung würden wir uns sehr freuen!

 

Unsere Vorschau:

  • 26. BGT West
    Zwangsbehandlung? Es geht auch anders!
    27. Februar 2013, 14-18 Uhr
    Ev. Fachhochschule Bochum
  • 9. Württembergischer BGT
    Autonomie und rechtliche Betreuung - Zwangsmaßnahmen trotz UN-Konvention?
    8. März 2013 in Ravensburg-Weingarten
  • 11. Nord-BGT
    50 Jahre Betreuungsrecht – ein ungewöhnlicher Ausblick
    12.-14. September 2013 in Hildesheim

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen angenehmen Jahreswechsel! Für das Jahr 2013 wünschen wir Ihnen alles Gute für Ihre engagierte Arbeit im Betreuungswesen! 

       

Peter Winterstein                              Karl-Heinz Zander

Vorsitzender                                        Geschäftsführer