Jahresrundbrief 2017/2018

BGT-Mitglieder-Rundbrief zum Jahreswechsel 2017/2018

 

Liebe BGT-Mitglieder,

dieser Mitgliederrundbrief möchte Ihnen einen Rückblick auf unsere Arbeit im Jahr 2017 geben.

 

Rückblick auf das Jahr 2015

Rückblick auf das Jahr 2017: Die umfangreiche Dokumentation des Weltkongresses Betreuungsrecht vom 14. – 17.09.2016 haben Sie inzwischen erhalten. Auf unserer Homepage steht Ihnen die Doku auch als Download zur Verfügung.

Die entstandenen internationalen Kontakte leben auch nach dem Weltkongress weiter. Einige Vorstandsmitglieder folgten einer Einladung der Hanyang-Universität in Korea und stellten die Struktur des deutschen Erwachsenenschutzrechtes dort vor. Der nächste Weltkongress wird in Seoul/Südkorea vom 23. bis zum 26.10.2018 stattfinden.

Unsere Stellungnahmen im Jahr 2017 befassten sich u.a. mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung, das auch eine Erhöhung der Vergütung beruflicher Betreuung um 15% vorsah. Im Gesetzgebungsverfahren lud der Rechtsausschuss des Bundestages als Experten u.a. mit Barbara Dannhäuser, Volker Lipp, Stephan Sigusch und Peter Winterstein vier Mitglieder aus unserem Vorstand zur Anhörung ein. Der Bundestag hat zwar im Mai dieses Gesetz beschlossen, der Bundesrat nahm die Abstimmung über das Gesetz jedoch von der Tagesordnung, so dass es nicht zustande gekommen ist. Die Verzögerung um die Regierungsbildung ist Ihnen bekannt und die dringend notwendige Anpassung der Vergütungshöhe kann noch lange dauern.

Der Betreuungsgerichtstag betrachtet die Dinge vom betroffenen Menschen aus. Um Teilhabe für betreute Personen zu organisieren, benötigen die Akteure Zeit. Uns ist wichtig, dass die Betroffenen jemanden an ihrer Seite haben, der sie in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und nur stellvertretend für sie entscheidet, wenn dies zu ihrem (subjektiven) Wohl erforderlich ist.

Das ist nur möglich, wenn Betreuungsvereine und berufliche Betreuer einen Inflationsausgleich erhalten und das Zeitbudget sachgerecht angepasst wird. Die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung (ISG) hat hier erhebliche Defizite bestätigt. Über den Beirat haben Vorstandsmitglieder die Studie begleitet. Uns war sehr wichtig, dass die Erkenntnisse in der Studie klar formuliert werden, so dass die Politik nicht länger die Augen vor den Mängeln und der Unterfinanzierung des Betreuungswesens verschließen kann.

Auch im Beirat der im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJV) eingeholten Studie „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf andere Hilfen“ waren wir vertreten. Die Studie ist seit Ende Oktober öffentlich.

Weitere Stellungnahmen im Jahr 2017 befassten sich mit Regelungen zu Zwangsbehandlungen in Ländern und im Bund, so mit dem Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten. Dieses Gesetz versucht eine Schutzlücke für Zwangsbehandlungen für Menschen bei einer stationären Behandlung in einer nicht geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses zu schließen. Aus unserem Vorstand wurden Annette Loer und Volker Lipp im Gesetzgebungsverfahren als Sachverständige angehört. Uns war in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Wohnung der Betroffenen auch zukünftig ein Ort ohne Zwangsbehandlung bleibt.

Den genauen Wortlaut der Stellungnahmen finden Sie auf unserer Homepage.

Unsere Positionen brachten unsere Vorstandmitglieder in vielen regionalen und bundesweiten fachpolitischen Ausschüssen und Gremien ein. Wir beteiligten uns über ein Projekt der Aktion Psychisch Kranke an dem Monitoring zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen. In das Forschungsprojekt EMMA der Universität Frankfurt brachten wir uns zum wichtigen Thema Einwilligung von Menschen mit Demenz ein.

 

Regionale Tagungen

Im Laufe des Jahres spitzten sich die politischen Ereignisse rund um die Vergütungserhöhung zu. Sie fanden sich auch in den Podiumsdiskussionen der regionalen BGT-Veranstaltungen wieder. Dennoch war genügend Raum, auch die anderen aktuellen Themen im Betreuungswesen abzubilden. Der 11. Württembergische BGT in Weingarten, der 30. West-BGT in Bochum und der 10. BGT-Mitte in Kassel befassten sich beispielsweise mit den geplanten Änderungen im Angehörigenvertretungsrecht. Im August auf dem 5. BGT Sachsen-Anhalt in Magdeburg und im September in Kiel auf dem 13. Nord-BGT war das Bundesteilhabegesetz und die Folgen für das Betreuungswesen ein nachgefragtes Thema. Im Oktober auf dem 6. Bayerischen BGT in Regenburg diskutierten über 300 Teilnehmer über das Zusammenspiel von Betreuung und Medizin.

 

Der BGT ermöglicht eine finanzielle Förderung

2018 möchten wir auf dem bundesweiten Betreuungsgerichtstag wieder den Förderpreis im Andenken an Lothar Kreyssig vergeben. Mit dem Preis sollen Initiativen oder Projekte gewürdigt werden, die innovative Ideen einbringen. Kennen Sie Vereine, Bürogemeinschaften, Betreuungsstellen oder sonstige Beteiligte, die Projekte mit Modellcharakter initiiert haben?
Weisen Sie sie bitte auf unseren Preis hin. Der Preis ist mit 5000 Euro dotiert.
Weiter Informationen und Ausschreibungsunterlagen auf www.btg-ev.de.

Vorankündigungen 2018

Die aktuellen Programme mit weiteren Informationen finden Sie jeweils zeitnah unter www.bgt-ev.de.

 

Studenten, Promovierende und Sozialleistungsempfänger zahlen bei uns einen ermäßigten Beitrag von 30 Euro im Jahr. Seit einigen Jahren machen wir unseren Mitgliedern das Angebot, bei Erreichung des Rentenalters eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags auf 30 Euro pro Jahr zu beantragen. Immer mehr Mitglieder machen davon Gebrauch. Wir freuen uns, langjährige Mitglieder auch weiter zu unserem Mitgliederstamm zählen zu dürfen!

Empfehlen Sie uns weiter. Eine Mitgliedschaft lohnt sich und hat Vorteile. Sie erhalten Ermäßigungen bei den regionalen und bundesweiten Betreuungsgerichtstagen, beim Bezug der BtPrax, auf Software von LOGO Datensysteme (atwork), bei Fort- und Weiterbildungen des Weinsberger Forums und bei Fortbildungen Uwe Fillsack.

 

Wechsel in der Geschäftsführung

Nach dreizehn Jahren ging Karl-Heinz Zander zum 31.10.2017 in den Ruhestand. Der Vorstand sagt: „Danke Kalle!!!“ Elmar Kreft, Diplom-Sozialarbeiter und Gesundheits- und Sozialökonom aus Bochum trat ab 01.10.2017 die Nachfolge an. Mit dem Wechsel in der Geschäftsführung zog auch die Geschäftsstelle um.
Die neue Post-Anschrift lautet:
Auf dem Aspei 42, 44801 Bochum
Telefon und Internet wie bisher.

2017 war ein Jahr mit vielen regionalen Veranstaltungen, reich an politischen Aktivitäten und zahlreichen wichtigen Veröffentlichungen. Viele von Ihnen haben daran mitgewirkt. Dafür vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen für 2018 alles Gute!

 

Peter Winterstein                             Elmar Kreft

Vorsitzender                                        Geschäftsführer