Statements zu aktuellen Themen im Betreuungsrecht

Ullrich Wöhler, Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit im Landkreis Hildesheim

"Obwohl die rechtlichen Vorschriften noch nicht angepasst wurden, wirkt sich die BRK bereits heute vielfältig auf unser kommunales Handeln aus. Wir entwickeln zunehmend konkrete Handlungskonzepte und verfolgen mit deren Umsetzung Ziele, die mit den Intentionen und Vorgaben der BRK übereinstimmen. Hierzu gehören beispielhaft: Vermehrt Kinder mit Behinderung in regulären Kindertagesstätten und weniger in Fördereinrichtungen betreuen. Weniger Förderschulen und vermehrte Beschulung und Betreuung in Regelschulen. Wohnen in stationären Einrichtungen möglichst vermeiden, stattdessen gemeindenahe ambulante Unterstützungsformen ausbauen. Anstelle von Werkstätten für behinderte Menschen vermehrt reguläre Arbeitsplätze, z.B. mit Arbeitsassistenz und in Integrationsfirmen, schaffen."


Dietmar Moritz, Betreuungsbehörde Bielefeld

"Als Mitarbeiter einer örtlichen Betreuungsbehörde habe ich häufiger mit geschlossenen Unterbringungen (§ 1906 I BGB) zu tun. Ich wünsche mir dabei verbindliche, situationsbezogene Behandlungsvereinbarungen zwischen den Betroffenen, den Betreuern bzw. Bevollmächtigten und den behandelnden Klinikärzten. Dann kann der Betroffene in guten Tagen weitgehend bestimmen, was mit ihm in einer Krise geschehen soll. Auch die Frage der Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung ist m. E. nicht geklärt, da gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Rechtsprechung und Verantwortlichkeiten bei der Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge. Hier müsste im Interesse der Betroffenen der Gesetzgeber in Bezug auf die Festlegung der Medikamentengaben im Unterbringungsbeschluss Klarheit schaffen."


Stephan Sigusch, Betreuungsverein Oschersleben e.V.

"Entmündigung war früher – Selbstbestimmung ist heute! - das ist die Überschrift über die Arbeit unseres Betreuungsvereins. Wir nehmen unseren Betreuten keine Arbeit ab, wir wollen, dass sie ihre Dinge selber tun, um selbständig zu bleiben, oder selbstständig zu werden. Teilhabe am eigenen Leben heißt auch eigene Fehler machen zu dürfen. Was sie selber machen können, das sollen sie auch selber tun. Unsere Betreuten sollen so leben, wie sie es sich vorstellen – und nicht wie die Erwartungen ihrer Angehörigen, des Umfeldes oder der Gesellschaft sind. Nicht immer der einfachste Weg für alle, doch langfristig der erfolgreichste um ohne Abhängigkeit vom Betreuer selbstbestimmt leben zu können. [...] Nicht nur unsere Hauptgeschäftsstelle, auch unsere neue Zweigstelle in Haldensleben hat ab 2011 einen barrierefreien Zugang. Sie liegt mitten im Zentrum der Stadt, mit behindertengerechten WCs."