Über uns
Was ist der Betreuungsgerichtstag (BGT)?
Der Betreuungsgerichtstag ist ein Fachverband, der die Zusammenarbeit aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren Beteiligten fördert – von der Justiz über Berufsbetreuer*innen, Vereine und Behörden bis hin zu Wissenschaft, Politik und Ministerien.
Unser Ziel ist es, die Qualität der rechtlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht durch gemeinsames fachübergreifendes Handeln kontinuierlich zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betreute Mensch – sein Recht auf Selbstbestimmung und darauf, sein Leben so zu gestalten, wie er es möchte.
Top Themen
Mitgliedschaft
„Ich bin Mitglied im BGT, weil ich Wissen teilen und die Praxis verbessern möchte.“
Ich arbeite als rechtlicher Betreuer und engagiere mich als Fortbildungsreferent. Durch meine Mitgliedschaft im BGT nutze ich den fachlichen Austausch, um die Qualität der Betreuungspraxis zu verbessern und die Interessen betreuter Menschen zu vertreten. Mein Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die den Betroffenen zugutekommen.
Mitgliedschaft
„Ich bin Mitglied im BGT, weil mir das Betreuungsrecht am Herzen liegt.“
Seit vielen Jahren arbeite ich als Rechtspflegerin und engagiere mich in unterschiedlichen Bereichen des Betreuungsrechts. Besonders wichtig ist mir der Austausch mit allen Akteuren, um die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu sichern. Durch meine Mitarbeit im BGT kann ich meine Erfahrung einbringen und die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts aktiv mit gestalten.
Mitgliedschaft
„Ich bin Mitglied im BGT, weil sich der Verband für die Rechte betreuter Menschen und für gute Rahmenbedingungen in der Praxis starkmacht.“
Als Geschäftsführer eines Betreuungsvereins erlebe ich täglich, wie wichtig verlässliche Strukturen sind – gerade in Zeiten knapper Ressourcen. Im BGT schätze ich die fachliche Vielfalt und die Möglichkeit, Wissen und Erfahrung einzubringen und wirklich etwas zu bewegen.

Mitgliedschaft
Am BGT schätze ich, dass hier alle Beteiligten zusammenkommen und gemeinsam Lösungen entwickeln.
Ich bin Betreuungsrichterin. Der BGT ermöglicht mir den direkten Austausch mit Betreuer:innen, Betroffenen, Vereinen, Behörden und Wissenschaft. Einblicke in die Sichtweise der betroffenen Menschen bekomme ich nur beim BGT. Dieser Dialog hilft mir, die verschiedenen Perspektiven besser zu verstehen und gemeinsam tragfähige Lösungen für die Betreuungspraxis zu entwickeln.

Mitgliedschaft
Ich finde es wichtig, dass der BGT nicht nur die Rechte der Betreuten stärkt, sondern sich auch für gute Rahmenbedingungen einsetzt.
Ich bin seit 30 Jahren Geschäftsführer eines Betreuungsvereins und erlebe täglich, wie wichtig verlässliche Strukturen für eine gute Betreuung sind. Im BGT schätze ich den Einsatz für klare, praxisgerechte Rahmenbedingungen genauso wie das Engagement für die Rechte der betreuten Menschen. Diese Kombination macht den BGT für mich unverzichtbar. Deshalb bin ich und auch unser Verein Mitglied im BGT.

Mitgliedschaft
BGT-Veranstaltungen inspirieren uns: Sie geben Orientierung, fördern die Haltung und lenken den Blick auf das Wesentliche in der Betreuung.
Ich bin Ulrike Hörnisch, Referentin beim Diözesanverband des Sozialdienstes Katholischer Frauen Freiburg. Über die IG der Betreuungsvereine BW sind wir im BGT, weil wir den fachlichen Austausch dort sehr schätzen. Besonders wichtig ist mir, dass der BGT kompetent für die Rechte und Selbstbestimmung betreuter Menschen eintritt – und gleichzeitig für gute Bedingungen in den Vereinen kämpft.
Selbstvertreter*innen-projekt
Das Selbstvertreter*innen-Projekt wurde vom ehemaligen Bundesjustizminister in der Gründungsphase unterstützt.
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Tagungen




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Stellungnahmen BGT
Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
vom 06.02.2026 Mit Urteil vom 26. November 2024 – 1 BvL 1/24 – hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)…
Thesenpapier zur Neuregelung der ärztlichen Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB
Vorschläge und Hinweise zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben Mit Urteil vom 26. November 2024 – 1 BvL 1/24 – hat…
Die Verbände des Betreuungswesens im Kasseler Forum fordern eine langfristige und tragfähige Vergütungsregelung
Stellungnahme Das Betreuungswesen befindet sich mitten in einem Transformationsprozess, auch aufgrund eines Generationenwechsels in der beruflichen Betreuung. Richter:innen, Rechtspfleger:innen sowie…










