Jahresrundbrief 2009/2010

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VGT-Mitglieder-Rundbrief zum Jahreswechsel 2009/2010


Liebe Mitglieder,

beiliegend erhalten Sie, wenn Sie Einzelmitglied sind, die Bestätigung über die Zuwendung des Mitgliedsbeitrags 2009, die Sie beim Finanzamt verwenden können. Den Mitgliedsbeitrag 2010 werden wir Anfang April per Lastschrift von Ihrem bisher angegebenen Konto abbuchen (es sei denn, Sie hätten zum Jahresende gekündigt). Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihre Kontoverbindung geändert hat, möchten wir Sie deshalb herzlich bitten, dies in den nächsten Tagen der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Für Institutionen liegt eine Rechnung für den Mitgliedsbeitrag 2010 bei. Der Mitgliedsbeitrag ist lt. § 6 der Satzung unseres Vereins innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres zu entrichten. Falls Sie uns als Institution eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir den Mitgliedsbeitrag Anfang April von Ihrem Konto abbuchen.

Rückblick auf das Jahr 2009

Das stetige Bemühen um Qualität in der Betreuung, welche die Betroffenen dann auch wirklich erreicht, und die Auseinandersetzung mit der endgültigen Form des neuen Patientenverfügungsgesetzes standen im Mittelpunkt der VGT-Aktivitäten im vergangenen Jahr.
Der VGT hat sich in seiner Stellungnahme (65 KB) vom 15. September 2009 zu den Empfehlungen der ISG-Evaluationsstudie zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz deutlich im Sinne einer Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen geäußert. Nicht das finanzielle Kalkül, sondern die Qualität, die beim Betreuten ankommt, standen für uns im Mittelpunkt der Überlegungen. „Die Bewertung der Qualität rechtlicher Betreuung muss orientiert sein an dem Recht von Menschen mit Behinderungen, ihr Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen führen zu können. Qualität der rechtlichen Betreuung ist daher vorrangig daran zu messen, wie rechtliche Betreuung dazu beiträgt, dass Menschen mit Behinderungen oder seelischen Erkrankungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird und sie vor Diskriminierung geschützt werden.“

Eine Ergänzung fand diese Orientierung am Wohl der Betroffenen durch die gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) und der Fachhochschule Köln veranstalteten Tagung „Rechte haben - Rechte verwirklichen“ am 15./16. Mai 2009 in Köln. Hier ging es um die beträchtlichen Defizite bei der Umsetzung der Rechte behinderter Menschen, sowohl im Sozialrecht als auch im Unterbringungs- und Betreuungs-recht. Mehr als hundert Fachleute aus der psychosozialen Versorgung, der rechtlichen Betreuung und Betroffene kamen miteinander ins Gespräch.

Einen weiteren Schwerpunkt fand dieser Einsatz für die Qualität, die bei den Betroffenen ankommt, im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen. Der 22. West-VGT am 11. März 2009 an der Evangelischen Fachhochschule Bochum beschäftigte sich mit dem Thema „Erforderlichkeit oder Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen“ und interessierte mit diesem Thema über das Betreuungswesen hinaus auch Pflegekräfte und Heimleitungen aus der Region. Unser Leuchtturm 5 „ReduFix – die Kampagne gegen Fixierung in der Pflege“ (online auf unserer Website verfügbar) beschäftigte sich im Mai 2009 mit diesem Thema. Diese Kampagne zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen wird wesentlich von unserem Mitglied Prof. Dr. Thomas Klie getragen. Unser Vorstandsmitglied Stephan Sigusch hat sich in Sachsen-Anhalt sehr für die Verbreitung des Projektes ReduFix eingesetzt. Im Dezember wurde unser Vorstandsvorsitzender Volker Lindemann zum Abschlusssymposion des Projektes ReduFix-Praxis nach Berlin eingeladen. Das Projekt „ReduFix ambulant“ soll folgen. Auch hier sind wir Kooperationspartner.

„Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns // Vor uns liegen die Mühen der Ebenen“ (Bert Brecht) – die regionalen Vormundschaftsgerichtstage 2009 beschäftigten sich immer wieder mit dem Thema der Umsetzung des Betreuungsrechts. Fokus bei der thematischen Gestaltung waren Wohl und Wille der Betreuten und die sich daraus ergebenden Maßstäbe des Betreuerhandelns. Dies spiegelte sich in den Themen der durchweg gut besuchten regionalen Vormundschaftsgerichtstage wieder:

  • „Das Wohl des Betreuten - Wer bestimmt es? Wie?“
    7. Württembergischer VGT am 06. März 2009 an der Hochschule Ravensburg-Weingarten
  • "Älter werdende Menschen mit geist. Behinderung"
    1. VGT Sachsen-Anhalt am 17./18. Juni 09 in Haldensleben
  • „Die Freiheit des Betreuers“
    2. VGT-Mitte am 23. Juni 2009 im Kasseler Rathaus
  • „Betreuung - Handwerk oder Kunst?“
    9. VGT-Nord vom 24.-26. September 2009 in Güstrow.

Die Tradition der regionalen Vormundschaftsgerichtstage soll im nächsten Jahr verstärkt fortgesetzt werden. Im Dezember dieses Jahres entschloss sich eine Gruppe aus bayerischen VGT-Mitgliedern, Vertretern der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in München und Vertretern der Betreuungsbehörden im Bezirk Oberbayern, einen ersten Bayerischen Vormundschaftsgerichtstag/Betreuungsgerichtstag im Juli 2010 in München zu veranstalten. Das Thema soll akzentuiert sozialpolitisch auf das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung bezogen sein.

Am 19. Juni 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts und schuf damit gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Patientenverfügungen. Der VGT e.V. hatte sich bereits 2005 in einer Stellungnahme (153 KB) zum Referentenentwurf eines 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung) geäußert. Er hatte schon damals gefordert, den Gedanken der Patientenautonomie und der möglichst weitgehenden Anerkennung der Patientenverfügung zu betonen. Auf dieser Grundlage hat sich der VGT mit seiner Stellungnahme (23 KB) „Eckpunkte für ein Patientenverfügungsgesetz“ vom 27. Februar 2009 an der parlamentarischen Diskussion beteiligt und ist froh, dass nun eine gesetzliche Regelung entstanden ist, welche die Zentralnorm des § 1901, die Bindung des Betreuers an die behandlungsbezogenen Wünsche des Betreuten, weiter stärkt.
Wir werden uns natürlich auch an der Diskussion um die Anwendungspraxis des Patientenverfügungsgesetzes beteiligen. Der West-VGT am 10. März 2010 unter dem Titel “Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille – grenzenlose Selbstbestimmung?“, der Badische VGT am 26. März 2010 unter dem Titel „Freiheit zur Krankheit“ und der VGT-Mitte am 16. Juni 2010 unter dem Titel
“§ 1901, § 1904 BGB: alte Tatsachen – neue Regelungen“ bieten Raum dazu.

Ausblick auf das Jahr 2010

  • 23. West-VGT
    “Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille – grenzen-lose Selbstbestimmung?“
    10. März 2010 – 14-18 Uhr in der Evangelischen Fachhochschule Bochum
  • 8. Badischer VGT
    “Freiheit zur Krankheit“
    26. März 2010 an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg
  • 3. VGT-Mitte
    “§ 1901, § 1904 BGB: alte Tatsachen – neue Regelungen“
    16. Juni 2010 im Rathaus Kassel
  • „Begegnung mit süchtigen Klienten
    - eine unvermeidbare Herausforderung zum gemeinsamen Handeln“
    Gemeinsame Tagung mit der DGSP, Bewährungshilfe und Wohnungslosenhilfe
    17./18. Juni 2010 in Erkner
  • 12. Bundes-VGT
    “UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht“
    04. - 06. November 2010 in der Fachhochschule des Bun-des in Brühl bei Bonn
  • Im Juli 2010 findet der 1. Bayerische VGT/BGT in München statt. Einzelheiten finden Sie demnächst auf unserer Website, oder fragen Sie einfach in der Geschäftstelle nach!


Durch das neue FamFG werden die für das Betreuungsrecht zuständigen Gerichte „Betreuungsgerichte“ genannt. Der Vorstand des VGT wird deshalb seinen Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung am 05. November 2010 in Brühl vorschlagen, den Verein in Betreuungsgerichtstag e.V. umzubenennen. Die Abkürzung wird dann BGT lauten. Eine Einladung zur Mitgliederversammlung mit den notwendigen Vorschlägen zur Satzungsänderung wird allen Mitgliedern rechtzeitig zugehen.
Natürlich geht Ihnen auch rechtzeitig, nämlich Anfang Mai 2010, eine Einladung zum nächsten Bundes-VGT vom 04.-06. November 2010 in Brühl bei Bonn zu. Da die Fachhochschule des Bundes Platz für 600 Tagungsgäste bietet, brauchen wir keine Angst zu haben, interessierten Tagungsteilnehmern abzusagen. Dies war in Erkner mit 400 Tagungsplätzen leider der Fall gewesen.
Schwerpunkt des nächsten VGT wird die Auseinandersetzung mit der Behindertenrechtskonvention und ihren Auswirkungen auf das Betreuungsrecht sein. Auch im Betreuungswesen geht es immer wieder um gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen – um Inklusion statt Exklusion. Wir dürfen Sie schon jetzt herzlich einladen, mit uns über die Lebensmöglichkeiten betreuter Menschen und die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts zu diskutieren!

Liebe Leserinnen und Leser,
an zahlreichen Stellen unseres Rundbriefs hätten wir auf Veranstaltungsprogramme, Volltexte unserer Stellungnahmen und Materialien auf unserer Website verweisen können. Wir wollen dies nur einmal tun, indem wir Ihnen verraten, dass der Jahresrundbrief 2009/2010 mit einer Vielzahl von interaktiven Links unter
www.vgt-ev.de/jahresrundbriefe.html
auf unserer Website zur Verfügung steht. Viel Spaß beim Blättern!
Natürlich können Sie sich auch unter
www.vgt-ev.de/newsletter.html
für den Bezug unseres Newsletters anmelden. Wir informieren Sie dann mindestens dreimal im Jahr über Aktuelles in unserem Verband.

Herzlichen Dank allen, die durch Ihr Engagement zum Gelingen der regionalen Vormundschaftsgerichtstage beigetragen haben! Alles Gute im nächsten Jahr bei Ihrer engagierten Arbeit im Betreuungswesen!


Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für die Feiertage und den Jahreswechsel!
     
Volker Lindemann           Kalle Zander
   Vorsitzender              Geschäftsführer