Jahresrundbrief 2011/2012

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VGT-Mitglieder-Rundbrief zum Jahreswechsel 2011/2012

 

Liebe Mitglieder,

nach dem erfolgreichen Abschluss des 12. VGT im November 2010 war unsere Vereinsarbeit auch im Jahr 2011 durch Fragestellungen rund um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geprägt. Inzwischen ist der Dokumentationsband "Menschen und Rechte – Behindertenrechtskonvention und Betreuung" (Betrifft Betreuung 11) erschienen, welcher die Beiträge des 12. VGT vollständig dokumentiert. Außerdem enthält der Band den Abschlussbericht des Projektes „Betreuungsoptimierung durch soziale Leistung (BEOPS)“. Jedes Vereinsmitglied hat im November 2011 ein Exemplar zugeschickt bekommen (Wer als Mitglied kein Exemplar erhalten hat, bitte in der Geschäftstelle melden!). Der Tagungsband wurde von unseren Vorstandsmitgliedern Dr. Andrea Diekmann und Gerold Oeschger herausgegeben und wird von der Geschäftsstelle zum Preis von 19,90 € zuzüglich 2,50 € versandt.

 

Regionale Tagungen

Die ehrenamtliche Tätigkeit vieler Vereinsmitglieder ermöglichte auch im Jahr 2011 eine Fülle von regionalen Tagungen:

Das Veranstaltungsjahr begann mit dem 24. West-BGT am 23. Februar 2011 in der Evangelischen Fachhochschule Bochum. Unter dem Motto "Alternativen zur Zwangsbehandlung" stellten Uwe Brucker als Pflegeexperte und Agnes Niehues-Pröbsting als Betreuungsrichterin am AG Witten die Implementierung des "Werdenfelser Weges" vor. Dieses erfolgreiche Modell zur Vermeidung von unterbringungsähnlichen Maßnahmen in der Altenpflege wird nun schon in zahlreichen Amtsgerichtsbezirken praktiziert (Bericht in der BtPrax 4/2011, 162f).

Der 8. Württembergische Betreuungsgerichtstag am 04. März 2011 in Esslingen beschäftigte sich unter der Fragestellung "Sozialfürsorge vor Rechtsfürsorge?" mit den Pflichten des Betreuers im Kontext sozialrechtlicher Ansprüche und der Kooperation von Betreuern und sozialrechtlichen Akteuren.

Ein wichtiges Thema griff der 2. BGT Sachsen-Anhalt am 24. und 25. Juni 2011 in Haldensleben unter dem Motto "Der selbstbestimmte Patient" auf. Ein interessanter Akzent der Veranstaltung: Ein Tag war auf beruflich tätige Betreuer, ein Tag war auf ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte zugeschnitten.

Der 4. BGT-Mitte am 06. Juli 2011 im Kasseler Rathaus griff mit Vorträgen unserer Vorstandsmitglieder Dr. Andrea Diekmann und Prof. Dr. Volker Lipp ein zentrales Thema des Betreuungsrechts auf. Das Thema der Veranstaltung war "Der Erforderlichkeitsgrundsatz". (Vortrag von Dr Diekmann in BtPrax 5/2011, 185-188)

Eine ausgesprochen bunte und vielfältige Veranstaltung war der 10. Nord-BGT vom 22.-24. September 2011 im Berufsförderungswerk Farmsen in Hamburg unter dem Motto "Wat mutt, dat mutt: Flagge zeigen!" Neben juristischen Grundsatzreferaten zu Einwilligungsvorbehalt und Handlungsfähigkeit des Betreuten im Licht der Behindertenrechtskonvention und „Klippen im Unterbringungsrecht“ bot die Tagung eine Fülle von Austauschmöglichkeiten in Arbeitsgruppen – und zum Schluss einen Blick auf die Visionen im Betreuungsrecht (sehenswert: Fotos der Tagung).

Nachdem der 1. Bayerische BGT im Juli 2010 in München erfolgreich verlaufen war, folgte der 2. Bayerische BGT am 06. Oktober 2011 in Bamberg unter dem Motto "Ein PsychKG für Bayern! - Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis". Rolf Marschner stellte im Hauptvortrag die Anforderungen dar, welche die Behindertenrechtskonvention an das Bayerische PsychKG stellt. Danach kam Harald Herderich (243 KB) zu Wort, der die Erwartungen aus Sicht der Betroffenen beschrieb. Arbeitsgruppen und eine spannende Schlussdiskussion rundeten den Tag ab.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitwirkenden an den regionalen Tagungen!

 

Unsere Stellungnahmen

Unsere Stellungnahmen dienen der planvollen Weiterentwicklung des Betreuungsrechts im Interesse der Betroffenen und der Akteure des Betreuungswesens. Wir haben uns deshalb in unserer Stellungnahme zu Reformbedürftige Genehmigungsverfahren im Betreuungsrecht von Mai 2011 mit Verfahrensverbesserungen im Bereich des §§ 1812, 1813 BGB beschäftigt. Diese Stellungnahme konnten wir gemeinsam mit dem Bund Deutscher Rechtspfleger herausgeben.

Mit unserer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz von September 2011 sind wir einer Fehlentwicklung entgegengetreten: "Der Einsatz von dienstunfähigen Beamten als Behördenbetreuer vermittelt ein Bild in der Öffentlichkeit, das der Bedeutung und der Schwierigkeit von Betreuung nicht gerecht wird."

Mit den Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung vom 14. Oktober 2011 haben wir einen ersten Schritt unserer Verortung innerhalb der Debatte um Zwangsbehandlung und Unterbringung angesichts der Anforderungen der Behindertenrechtskonvention getan. Wir haben uns dazu entschlossen, die Entscheidung des Betreuers auch im Fall der Unterbringung und Zwangsbehandlung, ähnlich wie beim Patientenverfügungsgesetz ausgeführt, eng an den Willen des Betroffenen nach § 1901 Abs. 2 und 3 BGB zu binden: "Also muss auch der Entscheidung, eine Unterbringung durchzuführen und einen entsprechenden Genehmigungsantrag zu stellen, die Frage vorausgehen, wie der Betroffene selber handeln würde, wenn er aktuell nicht auf Grund seiner psychischen Erkrankung, geistigen oder seelischen Behinderung in seiner freien Willensbildung eingeschränkt wäre." Der Frage der Unterbringung ist in unserem Materialienband "Menschen und Rechte - Behindertenrechtskonvention und Betreuung" (S. 69-104, 518 KB) ein ganzes Bündel von Beiträgen gewidmet.

Zur strukturellen Weiterentwicklung des Betreuungswesens haben wir uns mit den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts – aus der Sicht des Betreuungsgerichtstags vom 15. August 2011 beigetragen (BtPrax 5/2011, 206f.). Wir setzen uns dort für die Stärkung der Assistenz von Menschen mit Behinderungen, die Sicherstellung der Nachrangigkeit einer Betreuerbestellung und einer qualifizierten sozialen Diagnose durch die Stärkung der betreuungsbehördlichen Kompetenzen, die Schaffung fachlicher Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer, eine sachgerechte Finanzierung der Betreuungs- und Querschnittsarbeit, eine Fortbildungspflicht für die Akteure des Betreuungswesens und eine angemessene Rechtstatsachenforschung und sozialarbeitswissenschaftliche Forschung im Bereich des Betreuungswesens ein.

Peter Winterstein hatte als Vorsitzender des BGT beim Fachgespräch der GRÜNEN-Bundestagsfraktion am 06. Juni 2011 zum Thema "Anforderungen an das Betreuungswesen" (62 KB) unsere o.g. Vorschläge bereits in der Fachöffentlichkeit skizziert. Außerdem war der BGT zur Verbändeanhörung der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht am 05. September 2011 eingeladen. Karl-Heinz Zander trug dort als Geschäftsführer die o. g. Vorschläge des BGT vor.

Inzwischen ist der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht veröffentlicht und samt Anlagen auf der Seite des BMJ verfügbar. Der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht spricht sich deutlich für einen obligatorischer Sozialbericht, die stärkere Einbeziehung der Betreuungsbehörde in das Betreuungsverfahren (obligatorische Anhörung vor Bestellung eines Betreuers und vor Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts) und die Stärkung der Stellung der Betreuungsbehörde auch außerhalb eines Verfahrens (Vermittlungsauftrag für "andere Hilfen", lokale Netzwerke etc.) aus. Diese Positionen vertritt auch der BGT seit Langem und wird diese Anliegen auch weiter unterstützen. Umfangreiches Material liegt dazu vor in Betrifft Betreuung 10, Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG.

Der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe Betreuungsrecht spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuer sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer aus. Hier ist der BGT in seiner Stellungnahme vom 15. August 2011 der Ansicht, dass fachliche Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer dringend erforderlich sind. Der BGT wird in dieser Hinsicht weiter das Gespräch mit anderen Akteuren des Betreuungswesens suchen.

 

Unsere Vorschau:

  • 25. BGT West
    Der persönliche Kontakt zum Betreuten
    29. Februar 2012, 14-18 Uhr, Ev. Fachhochschule Bochum

Wir werden Ihnen Anfang Mai ein Programm und ein Anmeldeformular für den 13. Bundes-BGT zusenden!

 

Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und alles Gute für das Jahr 2012! Auf Wiedersehen in Erkner oder auf einer unserer regionalen Veranstaltungen!

       

Peter Winterstein                                 Karl-Heinz Zander

Vorsitzender                                        Geschäftsführer