Jahresrundbrief 2015/2016

BGT-Mitglieder-Rundbrief zum Jahreswechsel 2015/2016

 

Liebe BGT-Mitglieder,

dieser Mitgliederrundbrief möchte Ihnen einen Rückblick auf unsere Arbeit im Jahr 2015 geben.

Rückblick auf das Jahr 2015

Inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit war im vergangenen Jahr die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts angesichts der UN-BRK. Wir hatten schon im September 2014 im Rahmen der Stellungnahme "Unterstützen und Vertreten" festgestellt: Wir halten das Betreuungsrecht für UN-BRK-konform, nicht aber die Rahmenbedingungen (Ausstattung der Gerichte und Behörden, Beratung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer und Vorsorgebevollmächtigten, Finanzierung der Vereine sowie Vergütung der beruflichen Betreuung).

Deshalb richteten sich viele der Aktivitäten im Jahr 2015 darauf, die Rahmenbedingungen des Betreuungsrechts zu verbessern, um so zur Verbesserung der Qualität der Betreuung beizutragen.

In der Stellungnahme zum Aktionsplan des Justizministeriums NRW forderte der BGT deshalb am 16.03.2015 eine bessere Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerin-nen und Betreuer in NRW.

Ganz im Sinne der Behindertenrechtskonvention forderte der BGT in seiner Stellungnahme vom 21.04.2015 die sofortige und ersatzlose Streichung des Wahlrechtsausschluss für Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten.

Nach den zahlreichen Stellungnahmen, die der BGT im Jahr 2012 zur Gesetzgebung des Bundes zur Zwangsbehandlung und in den Jahren 2013 und 2014 zu den PsychKGen der Länder abgegeben hatte, folgte nun im Oktober 2015 eine Stellungnahme zum Beschluss des BGH vom 01.07.2015. Der BGH beschließt, die Frage der Regelung von Zwangsbehandlung einer somatischen Erkrankung außerhalb einer geschlossenen Einrichtung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

 

Regionale Tagungen

Auch die regionalen Betreuungsgerichtstage griffen das Thema der Selbstbestimmung der Betroffenen und der Umsetzung dieser Forderung in der Praxis auf:

  • Der 10. Württembergische Betreuungsgerichtstag am 06. März 2015 in Esslingen stellte die Frage "Selbstbestimmung grenzenlos!?" und beschäftigte sich mit dem Thema in acht Arbeitsgruppen mit sehr praktischen Fragestellungen, z.B. "Selbstbestimmungsrecht der Betreuten und Haftungsängste der Betreuer" oder "Verwahrlosung – zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge".
  • Auf dem 28. BGT West am 18.03.2015 in Bochum erläuterte Brunhilde Ackermann im Eingangsreferat das Gesetz Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde und betonte, dass nur fachlich und personell gut ausgestattete Betreuungsbehörden schlagkräftig in der Betreuungsvermeidung sein können.
  • Der 8. BGT-Mitte am 28. Mai 2015 im Kasseler Rathaus beschäftigte sich unter dem Motto "Rolle rückwärts oder Purzelbaum vorwärts - Betreuungswesen im Jahr 2015" erneut mit  "der unendlichen Geschichte der Strukturreformdebatten und ihrer immer wieder "kurzfristigen" Ergebnisse in Form von Änderungsgesetzen" (so Brunhilde Ackermann).
  • Der 4. BGT Sachsen-Anhalt am 19. und 20. Juni 2015 in der Lutherstadt Wittenberg griff das höchst aktuelle Thema "Patientenrechte im Spannungsfeld zwischen Medizin, Pflege und rechtlicher Betreuung" auf.
  • Der 5. Bayerische BGT tagte am 27. Oktober 2015 in Nürnberg zum Thema "Selbstbestimmt Leben – mit Betreuung!? – Widerspruch oder Wirklichkeit?". Im Eröffnungsvortrag verdeutlichte Frau Dr. Sigrid Arnade anschaulich die Grundlinien der Behindertenrechtskonvention und definierte Selbstbestimmung als die "Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen".

Insgesamt besuchten über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unsere fünf regionalen Betreuungsgerichtstage im Jahr 2015.

In diesen Tagen geht Ihnen mit getrennter Post der Dokumentationsband "Betrifft: Betreuung 14" mit dem Titel "Wunsch und Wille der Betroffenen" zu. Er dokumentiert die Beiträge des bundesweiten Betreuungsgerichtstags 2014 und unsere Stellungnahmen der letzten zwei Jahre. Falls Sie diesen Band nicht erhalten, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle, damit wir Ihnen den Band zusenden.

  • Wichtig für die Entwicklung des Betreuungswesens waren im Jahr 2015 auch weiterhin die regelmäßigen Treffen des "Kasseler Forums", zu dem wir die Verbände im Betreuungswesen eingeladen haben. Die Gruppe beschäftigt sich derzeit mit einer angemessenen Vergütung für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer als Rahmenbedingung für Qualität in der Betreuung.

 

Weltkongress Betreuungsrecht

Der erste Weltkongress für das Betreuungsrecht hat 2010 in Yokohama, der zweite Weltkongress 2012 in Melbourne, der dritte Weltkongress im Mai 2014 in Arlington, USA, stattgefunden. Die bisherigen Veranstalter des Weltkongresses haben den BGT gebeten, den Weltkongress 2016 in Deutschland zu veranstalten. Der 4. Weltkongress Betreuungsrecht 2016 / 4th World Congress on Adult Guardianship 2016 wird vom 14.-17.September 2016 in Erkner stattfinden. Er beginnt am Mittwochmittag bis Freitagmittag mit einem deutsch-englischsprachigen Teil und wird von Freitagmittag bis Samstagnachmittag als deutschsprachiger Betreuungsgerichtstag fortgesetzt. Das Programm finden Sie als Anlage zu diesem Mitgliederrundbrief.

Für die Anmeldung zum Weltkongress haben wir ein elektronisches Anmeldeformular entworfen, das uns die Arbeit erleichtert und den internationalen Gästen eine schnelle Anmeldung ermöglicht. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese neue Form der Anmeldung und möchten diese kurz erläutern:

  1. Sie können im Anmeldeformular auf der Website www.wcag2016.de wählen:

    • Deutschsprachiger Teil
      Freitag, den 16.09.2016, 14 Uhr, bis Samstag, den 17.09.2016, 15 Uhr, 100 Euro Tagungsgebühr für Mitglieder (160 Euro für Nichtmitglieder)
    • Gesamtpaket Weltkongress (englisch-deutschsprachiger + deutschsprachiger Teil)
      Mittwoch, den 14.09.2016, 14 Uhr,  bis Samstag, den 17.09.2016, 15 Uhr, 340 Euro Tagungsgebühr (400 Euro für Nichtmitglieder).
    • Als BGT-Mitglied können Sie ein Zimmer im Bildungszentrum Erkner wählen: Einzelzimmer incl. Frühstück 65 Euro pro Nacht. Ihre Mitgliedsnummer im BGT finden Sie im Adressfeld der diesem Schreiben beiliegenden Zuwendungsbestätigung oder Rechnung. Eine Buchung der Zimmer ist nur über die BGT-Geschäftsstelle möglich.
  2. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über den Tagungsbeitrag per E-Mail. Übernachtungskosten sind nicht enthalten. Die Anmeldung wird mit der Zahlung des Tagungsbeitrages verbindlich.

  3. Nach dem Eingang des Tagungsbeitrages auf unserem Konto erhalten Sie eine Teilnehmezusage per E-Mail.
  4. Die Kosten für die Übernachtung zahlen Sie jeweils in Ihrem Hotel. Im Bildungszentrum Erkner zahlen Sie Ihre Übernachtungskosten bitte bei der Abreise an der Hoteltheke des Bildungshauses.

  5. Für Nachfragen und für Stornierungen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter orgawcag2016.de zur Verfügung. Telefonische Nachfragen sind uns montags von 13.30 – 15.30 Uhr unter 0234 / 640 65 72 willkommen! Weitere Informationen enthält das Anmeldeformular unter www.wcag2106.de.

 

Vorankündigungen 2016:

  • 29. West-BGT
    Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten
    02. März 2016 in Bochum

Die aktuellen Programme der Tagungen sowie alle unsere Stellungnahmen finden Sie unter www.bgt-ev.de.

Studenten, Promovierende und Sozialleistungsempfänger zahlen bei uns einen ermäßigten Beitrag von 30 Euro im Jahr. Seit einigen Jahren machen wir unseren Mitgliedern das Angebot, bei Erreichung des Rentenalters eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags auf 30 Euro pro Jahr zu beantragen. Immer mehr Mitglieder machen davon Gebrauch. Wir freuen uns, langjährige Mitglieder auch weiter zu unserem Mitgliederstamm zählen zu dürfen!

Wir hoffen, dass es Ihnen auf unseren Veranstaltungen im Jahr 2015 gefallen hat. Ein herzliches Dankeschön an alle, die bei der Vorbereitung und der Dokumentation der Tagungen und der Abfassung unserer Stellungnahmen engagiert waren.

Wir wünschen Ihnen für das Jahr 2016 alles Gute für Ihre engagierte Arbeit im Betreuungswesen!

Peter Winterstein                              Karl-Heinz Zander

Vorsitzender                                        Geschäftsführer