Newsletter 10 - April 2013

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Inhalt

Vertieft: Medizinische Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht und in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder
Nachgefragt:
       - Fachliche Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer
       - Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde
       - Stärkung der Betreuungsvereine
Angeschaut und gelesen: 
       - Sehenswerte Filme
       - Lesenswerte Bücher
       - Empfehlenswerte Links
Geplant: Termine 2013/2014

 


Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

heftige Diskussionen hat es in den letzten Monaten um die betreuungsrechtliche Regelung der Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen gegeben. Die Novellierung der Behandlungs-regelungen in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder liegt noch vor uns. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Beteiligung von Betroffenen hat sich im BGT mit dieser Problematik befasst. Verschiedene Stellungnahmen des BGT waren die reife Frucht dieser Überlegungen. Lesen Sie mehr dazu unter Vertieft.

Mit freundlichen Grüßen,

Kalle Zander
Geschäftsführer des BGT


Vertieft

Medizinische Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht und in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder

Schon der letzte Newsletter im Juni 2012 beschäftigte sich intensiv mit Unterbringung und Zwangsbehandlung. Inzwischen hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 18. Februar 2013 eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Der BGT hatte sich mit seinen Änderungsvorschlägen zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und seiner Abschlusserklärung des 13. Betreuungsgerichtstages vom 14. November 2012 an der Diskussion beteiligt. Wer gerne etwas von der Entstehung des Gesetzes nachlesen möchte, findet hier Informationen. Auch unsere Stellungnahme zur Implementierung einer verbindlichen Bundesstatistik, eines regelmäßigen Berichtswesens und einer hinreichenden Begleitforschung zur Betreuungsrechtspraxis vom Juni 2012  wurde um Fragen zur Dokumentation von Unterbringung und Zwangsbehandlung ergänzt. Verschiedene Stimmen haben sich kritisch zum Gesetzesverfahren geäußert. Hingewiesen sei hier auf den Beitrag von Wolf Crefeld und den Beitrag von Volker Aderhold.

Der 26. Westdeutsche Betreuungsgerichtstag am 27. Februar 2013 in der Ev. Fachhochschule Bochum "Zwangsbehandlung? Es geht auch anders!" und der 9. Württembergische Betreuungsgerichtstag am 8. März 2013 in der Hochschule Ravensburg-Weingarten "Autonomie und rechtliche Betreuung - Zwangsmaßnahmen trotz UN-Konvention?" beschäftigten sich mit der medizinischen Zwangsbehandlung.

 

… und in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder

Nachdem die gesetzgeberische Diskussion um die betreuungsrechtliche Unterbringung und Zwangsbehandlung vorerst abgeschlossen ist, besteht erheblicher Gesprächsbedarf bezüglich der Unterbringungsgesetze der Länder. Der BGT hat dazu im Februar 2013 Vorschläge für eine Behandlungsregelung in PsychKGen vorgelegt und an die Psychiatriereferenten in den Landesgesundheitsministerien und zur Kenntnisnahme auch an die Familienrechtsreferenten in den Landesjustizministerien versandt. Auf den regionalen Betreuungsgerichtstagen und auf Einzelveranstaltungen findet nun eine lebhafte Diskussion zum Novellierungsbedarf in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder statt.

Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention merkt dazu an, dass noch 6 Bundesländer ohne Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK sind. Die Diskussion um die Aktionspläne der Länder bietet nochmals eine Möglichkeit, die Anpassung der PsychKGe an die Normen der Behindertenrechtskonvention zu fordern.

 


Nachgefragt

Fachliche Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer

Besonderes Gewicht für unsere Arbeit hat die Entwicklung von Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer. Hierzu haben sich seit März 2012 Vertreter des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.), des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.), der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo), der Betreuungsvereine in der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), Mitgliedern der AG der örtlichen Betreuungsbehörden beim Deutschen Verein und des BGT getroffen und ein gemeinsames Positionspapier entwickelt. Wenig später hat auch der Deutsche Städte- und Landkreistag und die BAGüS Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl verabschiedet. So sind nun die besten Voraussetzungen für eine gesetzliche Regelung der Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer gegeben.

 

Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde

Am 06. März 2013 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde beschlossen. Durch das Gesetz sollen andere Hilfen als die einer Betreuung stärker in den Vordergrund treten und nicht erforderliche Betreuerbestellungen im Vorfeld besser erkannt und vermieden werden. Zentraler Ansatzpunkt ist dabei die stärkere Einbindung der Betreuungsbehörde ins Verfahren. Der BGT hatte sich in seiner Stellungnahme vom 31. August 2012 für eine klare Beschreibung der Aufgabenstruktur der Behörde mit der Unterscheidung zwischen individuellen Ansprüchen der Betroffenen, infrastrukturellen Aufgaben der Betreuungsbehörde und deren Mitwirkung im Gerichtsverfahren eingesetzt. Er hat sich weiter für ein verfassungsrechtlich tragfähiges Verfahrensrecht für die Behörde (vor allem auch bezüglich der Datenschutzregelungen) und für eine Fachkräfteklausel, die den o. g. Aufgaben Rechnung trägt, ausgesprochen.

 

Stärkung der Betreuungsvereine

Der BGT hatte im Januar 2012 Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen verabschiedet. Inzwischen hat sich die Fördersituation der Betreuungsvereine bundesweit eher verschlechtert als verbessert. Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine hat sich in den letzten Jahren intensiv für die Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine eingesetzt und ein Positionspapier zu Auftrag und Rolle der Betreuungsvereine sowie zu Qualitäts- und Leistungsmerkmalen von Betreuungsvereinen verabschiedet.
Am 24. April 2013 trifft sich die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine zum zweiten Mal mit Politikern und Verbänden. Das erste Gespräch am 24. April 2012 in Berlin verlief recht erfolgreich.


Angeschaut und gelesen:

Sehenswerte Filme

Lesenswerte Bücher

Links

  • Absolut empfehlenswert! Der BtPrax Newsletter erscheint regelmäßig alle vier Wochen mit aktuellen Nachrichten aus der Rechtsprechung und dem Betreuungswesen.
  • Die Aktion psychisch Kranke will mit politischen Mitteln auf eine grundlegende Reform der Versorgung psychisch Kranker in der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken. Sie wurde 1971 von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und engagierten Fachleuten aus dem Bereich Psychiatrie gegründet,
  • In der BRK-Allianz haben sich ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, um einen "Koordinierten Parallelbericht" zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu erstellen. Der Bericht ist am 26. März 2013 erschienen und hier nachzulesen.

 


Geplant

Termine                   

Gemeinsame Fachtagung der DGSP und der HeGSP (Hessische Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V.) in Kooperation mit dem BGT e.V.
Notfall Seele - Zwang und Gewalt, Macht und Ohnmacht in der Psychiatrie
23. Mai 2013 im Haus Gallus in Frankfurt am Main

4. Bayerischer BGT
25. Juli 2013 in München

6. BGT-Mitte
"Zwangsbehandlung" – oder "Mein Recht auf Krankheit"?
31. Juli 2013 in Kassel

11. Nord-BGT
50 Jahre Betreuungsrecht – ein ungewöhnlicher Ausblick
12. - 14. September 2013 in Hildesheim

Der 14. bundesweite Betreuungsgerichtstag findet vom 20. bis 22. November 2014 im Bildungszentrum Erkner statt.