Newsletter 11 - September 2014

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Inhalt

Vertieft:
       - Unterstützen und Vertreten
       - Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Umgeschaut: Newsletter des Bundesanzeigerverlages

Geplant: Termine 2014/2015

 


Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

schon seit dem Betreuungsgerichtstag 2010 in Brühl beschäftigt sich der BGT mit dem Thema UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht. Im Zentrum der Diskussion steht die Frage "Ist das deutsche Betreuungsrecht mit den Normen der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar?" Wir meinen: "Ja, - aber wir müssen gemeinsam an der Anwendungspraxis des Betreuungsrechts arbeiten!"
Beiliegend finden Sie zwei Stellungnahmen, die der Vorstand des BGT dazu in den letzten Monaten erarbeitet hat. Schreiben Sie uns Ihre Meinung! Wir sind auf Ihren Standpunkt gespannt!

Mit freundlichen Grüßen,

Kalle Zander
Geschäftsführer des BGT


Vertieft

Unterstützen und Vertreten

In dieser Stellungnahme des BGT wird deutlich: Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten in Art. 12, behinderte Menschen bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Dies soll nicht durch "Systeme ersetzender Entscheidungen" sondern durch "Systeme unterstützender Entscheidungen" ("support decision making regimes") geschehen. Die alte Vormundschaft im deutschen Recht war sicherlich ein System der ersetzenden Entscheidung, da es die Geschäftsfähigkeit der Betroffenen aufhob. Das Betreuungsgesetz kennt keine Aufhebung der Geschäftsfähigkeit der Betroffenen mehr. Vielmehr ist der Vorrang der Unterstützung vor der Vertretung ("Assistenzprinzip") integraler Bestandteil des Betreuungsrechts. Die Stellungnahme des BGT vom 15. September 2014 erläutert dieses Prinzip. Sie ist in einer Langform und in einer Kurzform verfügbar.

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Auch die Frage "anderer Hilfen" hat in den letzten Jahren die Gemüter im Betreuungswesen erhitzt. Häufig wurde dabei die Rolle der Eingliederungshilfe diskutiert. Der BGT hat deshalb mit großem Interesse die fachlichen und politischen Diskussionen und Überlegungen zur Weiterentwicklung bzw. Reform der Eingliederungshilfe sowie die bisher dazu gefassten Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) verfolgt. Das Ergebnis ist die jetzt vorliegende Stellungnahme. Sie analysiert die augenblickliche Situation und setzt sich mit den Vorstellungen der ASMK auseinander. Dabei begrüßt der BGT alle Überlegungen und Vorschläge, die unter Beachtung aller bestehenden Rechtsgarantien für Menschen mit Behinderung darauf zielen, die Rechtsanwendung einfacher zu gestalten und regelmäßig zu einer schnellen und personenorientierten Leistungserbringung zu gelangen. Die Stellungnahme und weitere Stellungnahmen finden Sie hier.

 


Umgeschaut:

Dieser Newsletter erscheint nur unregelmäßig. Für regelmäßige Informationen dürfen wir Sie auf den kostenlosen Newsletter des Bundesanzeigerverlages verweisen, der regelmäßig alle vier Wochen erscheint und Sie mit aktuellen Informationen aus dem Betreuungswesen versorgt.

 


Geplant

Termine

14. Bundesweiter BGT
Wunsch und Wille der Betroffenen
20.-22. November 2014 in Erkner bei Berlin
Zu dieser Tagung sind noch Plätze frei. Bezüglich der Übernachtung verweisen wir auf ein Nachbarhotel am Müggelsee und organisieren dorthin einen kostenlosen Bustransfer.

10. Württembergischer BGT
06. März 2015 in Esslingen

28. BGT West
Betreuungsvermeidung nein danke – ja, bitte! ..
18. März 2015 in Bochum

12. BGT Nord
24.-26. September 2015 in der Katholischen Akademie Stapelfeld bei Cloppenburg

 

Die Themen und Programme unserer Tagungen finden Sie jeweils aktuell unter http://www.bgt-ev.de/aktuelles.html