Newsletter 9 - Juni 2012

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Inhalt

Vertieft: Unterbringung und Zwangsbehandlung
Nachgefragt: Schwerpunktthemen der Vorstandsarbeit
       - Reformbedürftige Genehmigungsverfahren im Betreuungsrecht
       - Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen
       - Erforderlichkeitsgrundsatz bei der Einrichtung einer Betreuung / Ermittlung des            Vertretungsbedarfes
       - Verbindliche Bundesstatistik und regelmäßiges Berichtswese
       - Schaffung fachlicher Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer
Angeklickt und gelesen: 
       - Inklusionslandkarte des Bundesbehindertenbeauftragten
       - AG18plus – Die Unterrichtsreihe für Menschen mit Behinderung
       - Aktionswoche der verbandlichen Caritas
Geplant: Termine 2012/2013

 


Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

dieser Newsletter wird sich vorrangig mit den inhaltlichen Positionen des BGT beschäftigen. In den eineinhalb Jahre intensiver Vorstandsarbeit seit der letzten Mitgliederversammlung im November 2011 in Brühl  hat sich der Vorstand mit Schwerpunkten beschäftigt, die wir Ihnen unter Nachgefragt präsentieren. Enorm an Bedeutung gewonnen hat das Thema Unterbringung und Zwangsbehandlung im gesamten Bereich der Sozialpsychiatrie, der Altenpflege und des Betreuungswesens. Hier berichten wir unter Vertieft.Und nicht zuletzt dürfen wir Sie herzlich zu unseren Tagungen einladen! Am 18.10.2012 findet der 3. Bayerische BGT in Augsburg statt und vom 12.-14.11.2012 findet der 13. bundesweite Betreuungsgerichtstag in Erkner statt. Weitere Tagungen finden Sie unter Geplant.

Mit freundlichen Grüßen,

Kalle Zander
Geschäftsführer des BGT


Vertieft

Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung - Geschlossene Heimunterbringung

Die Behindertenrechtskonvention und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung vom 23.03.2011 und vom 12.10.2011 geben Anlass, Fragen zur Unterbringung und zur Zwangsbehandlung intensiv zu diskutieren. Wir haben dazu in den Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung einige für uns wichtige Grundsätze genannt: Danach ist die geschlossene Unterbringung des Betreuten eine letzte Möglichkeit des Betreuerhandelns, nachdem wirklich alle anderen Handlungsmöglichkeiten des Betreuers ausgeschöpft sind. „Die Unterbringungsbefugnis des Betreuers stellt vorrangig nicht ein Eingriffsrecht dar, sondern die Möglichkeit, den Anspruch des Betroffenen auf Schutz und Behandlung auch gegen seinen aktuell krankheitsbedingt entgegenstehenden Willen umzusetzen. Der Betreuer macht die Rechte des Betroffenen geltend – auch bei der Unterbringung.“ (Positionen S.2) In Ergänzung der Positionen sind auf der Website des BGT weitere Materialien zu Unterbringung und Zwangsbehandlung verfügbar.

Die beiden oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden auch Auswirkungen auf die PsychKGe der Länder haben. Zurzeit erarbeitet ein Arbeitskreis im BGT unter Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen einen Musterentwurf für eine bundeseinheitliche Zwangsbehandlungsregelung in den Unterbringungsgesetzen der Bundesländer. Hierzu liegen Vorarbeiten von Rolf Marschner vor.

Ein weiteres Forum, um Fragen rund um die Unterbringung, nämlich die geschlossene Heimunterbringung, zu diskutieren war die gemeinsame Tagung mit der DGSP, der sich in diesem Jahr auch der Landschaftsverband Rheinland und die Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie Rheinland anschlossen: Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten! - Brauchen wir dazu die geschlossene Heimunterbringung?. In den Beiträgen der Tagung wurde immer wieder die Installation ambulanter Hilfen statt einer geschlossenen Heimunterbringung gefordert, um Menschen mit einem hohen Hilfebedarf gerecht zu werden.

Auch der 5. BGT-Mitte wird sich mit dem Thema unter der Überschrift Freiheitsentziehende Maßnahmen - ein fesselndes Thema!? befassen.


Nachgefragt

Schwerpunktthemen der Vorstandsarbeit

Als der neu gewählte Vorstand des BGT im Januar 2011 seine Arbeit aufnahm, beschloss er Arbeitsgruppen zu bilden und Schwerpunkthemen zu bearbeiten. Das erste Schwerpunktthema war Reformbedürftige Genehmigungsverfahren im Betreuungsrecht. Die Stellungnahme des BGT konnte gemeinsam mit dem Bund deutscher Rechtspfleger verabschiedet werden.
Im Januar 2012 verabschiedete der Vorstand des BGT Eckpunkte zur Förderung der Querschnittstätigkeit von Betreuungsvereinen und betonte damit die Strukturverantwortung der Betreuungsvereine, die natürlich nur bei einer ausreichenden Finanzierung der Betreuungsvereine befriedigend wahrgenommen werden kann.
Ein dritter Schwerpunkt der Vorstandsarbeit war die Frage der Feststellung des Vertretungsbedarfs und der Erforderlichkeit einer Betreuung. Hier konnte der Vorstand im Februar 2012 das Arbeitspapier Erforderlichkeitsgrundsatz / Ermittlung des Vertretungsbedarfes vorlegen.
Das vierte Schwerpunktthema konnte vor wenigen Wochen mit der Stellungnahme Implementierung einer verbindlichen Bundesstatistik, eines regelmäßigen Berichtswesens und einer hinreichenden Begleitforschung zur Betreuungsrechtspraxis der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden.
Über das fünfte Schwerpunktthema Unterbringung und Zwangsbehandlung wurde schon unter Vertieft informiert.
Neben diesen selbst gewählten Schwerpunktthemen nahm der BGT-Vorstand auch zur aktuellen Betreuungspolitischen Diskussion Stellung. Er vertrat seinen Standpunkt mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts in der Experten-Anhörung der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Den Standpunkt des späteren Abschlussberichtes der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe, dass die Funktion der Betreuungsbehörden im Betreuungsverfahren gestärkt werden müsse, konnte der BGT in seiner Stellungnahme zum Abschlussbericht der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe nur teilen. Wünsche des BGT bezüglich einer Schaffung fachlicher Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer blieben im Abschlussbericht allerdings offen. Hier griff der BGT zur „Selbsthilfe“ und lud Verbände und Institutionen im Betreuungswesen ein, um über die Notwendigkeit solcher fachlichen Qualifikationskriterien zu diskutieren. Das Ergebnis war eine Abschlusserklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs „Eignungskriterien für Berufsbetreuer“ am 14.03.2012 in Kassel, welche vom Betreuungsgerichtstag (BGT e.V.), vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.), vom Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.), von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM für die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas und von der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine unterzeichnet wurde. Sie enthält die Grundaussage, dass jeder Betreute Anspruch auf eine qualifizierte Betreuung hat, unabhängig davon, ob diese ehrenamtlich oder beruflich geführt wird. Daus ergibt sich einerseits die Notwendigkeit gemeinsamer Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer und andererseits die Notwendigkeit einer Qualitätsentwicklung und -sicherung für die Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter durch Betreuungsvereine. Am 20. Juli wird sich diese Gruppe, der auch Vertreter der örtlichen und überörtlichen Betreuungsbehörden, der kommunalen Spitzenverbände und der Freien Wohlfahrtspflege angehören, zu einem zweiten Treffen in Kassel zusammenfinden.


Geplant

Termine                   

5. BGT-Mitte
Freiheitsentziehende Maßnahmen - ein fesselndes Thema!?
13. Juni 2012 in Kassel 

3. Bayerischer BGT
20 Jahre Betreuungsrecht
18. Oktober 2012 in Augsburg

13. Bundes-BGT
20 Jahre Betreuungsrecht - da geht noch mehr! Selbstbestimmung achten - Selbständigkeit fördern!
12.-14. November 2012 in Erkner

9. Württembergische BGT
Autonomie und rechtliche Betreuung - Zwangsmaßnahmen trotz UN-Konvention?
8. März 2013 in Ravensburg-Weingarten