Das Betreuungsrecht hat sich nach der Reform maßgeblich weiterentwickelt. Die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts vonMenschen mit rechtlicher Betreuung, das neue Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer:innen und die Einführung vorgelagerter Hilfen markieren wichtige Meilensteine. Doch die Rahmenbedingungen haben nicht in allen Bereichen Schritt gehalten – die Anpassung der Betreuer:innenvergütung ist im Koalitionsbruch stecken geblieben.
Die Digitalisierung stellt Gerichte, Behörden und Betreuer:innen gleichermaßen vor Chancen und Herausforderungen. Gleichzeitig macht das Bundesverfassungs-gericht für Zwangsbehandlungen neue Vorgaben.
Es ist höchste Zeit, diese Themen gemeinsam zu besprechen. Sie sind herzlich eingeladen.






