Über uns

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Für das Recht auf Selbstbestimmung – gegen Entmündigung

Der Betreuungsgerichtstag (BGT) bringt Menschen zusammen, die das Betreuungsrecht gestalten und begleiten. Unsere Mitglieder kommen aus der Justiz, den Betreuungsvereinen und -behörden, aus dem Kreis freiberuflicher und ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und aus angrenzenden Berufen.

Seit unserer Gründung 1988 setzen wir uns für die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts und eine Praxis ein, die die Rechte und die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen wahrt. Wir beraten Politik und begleiten Gesetzgebungsverfahren mit Stellungnahmen, fördern den fachlichen Austausch und die Fortbildung, organisieren bundesweite und regionale Tagungen und bringen unsere Expertise in Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit ein.

Der Vorstand des BGT e.V. ab 2024:Bildnachweis: CR / BGT e.V.
Der Vorstand des BGT e.V. ab 2024: vl.n.r. Ulrike. Thielke, Mandy Catic, Holger Marx, Elmar Kreft, Achim Rhein, Volker Lipp, Annette Loer, Dagmar Brosey, Stephan Sigusch, Holger Koch, Sanna Zachej, Torsten Joecker, Andrea Diekmann

Wissenswertes über den Verband

Bildnachweis: istock: Cunaplus_M.Faba | BGT e.V.
Bildnachweis: BGT e.V., istock | Tippapatt

Gründung des Vereins

Gründungsjahr 1988

Gegründet wurde der Verband 1988 von Vormundschaftsrichtern*innen, um eine Rechtsreform zu unterstützen, die psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger der Grundrechte wahrnahm, die das Menschenbild des Grundgesetzes konkretisieren. Er trug damals den Namen Vormundschaftsgerichtstag e.V.)

2009: Namensänderung bei den Gerichten

Seit dem 01.09.2009 heißen die für Betreuungen zuständigen Gerichte nicht mehr Vormundschaftsgericht sondern Betreuungsgericht. Der Vormundschaftsgerichtstag e.V. hat sich deshalb am 05.11.2010 in Betreuungsgerichtstag e.V. umbenannt.

Mitglieder des BGT sind

  • Juristen*innen (Richter*innen, Rechtspfleger*innen, Rechtsanwält*innen)
  • Ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer*innen
  • Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
  • Menschen mit sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen
  • Institutionen aus dem Betreuungswesen z.B. Betreuungsvereine und Behörden
BGT Mitglied Sven EichnerBildnachweis: privat
Sven Eichner, beruflicher Betreuer, Dresden

Ich bin Mitglied im BGT, weil ich Wissen teilen und die Praxis verbessern möchte.

Ich arbeite als rechtlicher Betreuer und engagiere mich als Fortbildungsreferent. Durch meine Mitgliedschaft im BGT nutze ich den fachlichen Austausch, um die Qualität der Betreuungspraxis zu verbessern und die Interessen betreuter Menschen zu vertreten. Mein Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die den Betroffenen zugutekommen.

Unsere Aufgaben sehen wir

  • Kritische Begleitung: Wir beobachten und bewerten die Weiterentwicklung sowie die praktische Anwendung des Betreuungsrechts und der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG).
  • Förderung der Zusammenarbeit: Wir stärken die Kooperation und die Fortbildung aller beteiligten Berufsgruppen.
  • Unterstützung von Forschung und Lehre: Wir fördern den Dialog zwischen Praxis, Wissenschaft und Ausbildung.
  • Fachöffentlichkeit und Austausch: Wir informieren nicht nur, sondern gestalten einen aktiven Dialog mit der Fachöffentlichkeit und fördern den Austausch über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen.
Mehr zu Aufgaben und Zielen

Themen, die uns wichtig sind

BGT SelbstvertreterInnen-Projekt

Selbstvertreter*innen-Projekt

Wir möchten mit dem Projekt „Stark im Betreuungsrecht“ die Selbstvertretung im Betreuungswesen stärken. Menschen mit Betreuungserfahrung können ihr Selbstbestimmungsrecht aktiv ausüben – durch Schulungen, Selbstvertretungsgruppen und Beteiligung an unseren Veranstaltungen.

BGT Tagung Beispiel Lothar Kreyssig

Bundesweite Tagungen und Betreuungsgerichtstage

Im Mittelpunkt unserer Tagungen steht der alle zwei Jahre stattfindende bundesweite Betreuungsgerichtstag. Daneben fördern unsere regionalen Veranstaltungen den fachübergreifenden Austausch, die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts und die Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen.

BGT Tagung, Beispiel Stellungnahme

Stellungnahmen zum Betreuungsrecht

Wir bringen unsere Positionen in die Fachdiskussion ein und setzen uns politisch dafür ein, dass betreute Menschen besser integriert werden – gesellschaftlich, rechtlich und sozial – und dass die Rahmenbedingungen für Betreuer*innen, Behörden und Gerichte verbessert werden.

BGt Forschungs- und Förderpreis Preisträger 2024

BGT fördert Theorie und Praxis

Der BGT-Forschungspreis zeichnet wissenschaftliche Arbeiten zur rechtlichen Betreuung aus, der BGT-Projektpreis würdigt Initiativen, die neue Praxisansätze fördern und Netzwerke stärken. Ziel ist die Förderung von Projekten, die das Betreuungswesen weiterentwickeln und betreute Menschen besser unterstützen.

BGT Flyer 2023

Der Flyer über den BGT

Hier finden Sie Basisinfos zu unserm Verband und eine Selbstbeschreibung.

BGT Mitglied Annett HarmannBildnachweis: privat
Annett Harmann, Diplom-Rechtspflegerin am Amtsgericht Frankfurt

Mitgliedschaft

„Ich bin Mitglied im BGT, weil mir das Betreuungsrecht am Herzen liegt.“

Seit vielen Jahren arbeite ich als Rechtspflegerin und engagiere mich in unterschiedlichen Bereichen des Betreuungsrechts. Besonders wichtig ist mir der Austausch mit allen Akteuren, um die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu sichern. Durch meine Mitarbeit im BGT kann ich meine Erfahrung einbringen und die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts aktiv mit gestalten.

Stellungnahmen BGT