Für das Recht auf Selbstbestimmung – gegen Entmündigung
Der Betreuungsgerichtstag (BGT) bringt Menschen zusammen, die das Betreuungsrecht gestalten und begleiten. Unsere Mitglieder kommen aus der Justiz, den Betreuungsvereinen und -behörden, aus dem Kreis freiberuflicher und ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und aus angrenzenden Berufen.
Seit unserer Gründung 1988 setzen wir uns für die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts und eine Praxis ein, die die Rechte und die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen wahrt. Wir beraten Politik und begleiten Gesetzgebungsverfahren mit Stellungnahmen, fördern den fachlichen Austausch und die Fortbildung, organisieren bundesweite und regionale Tagungen und bringen unsere Expertise in Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit ein.
Gründung des Vereins
Gründungsjahr 1988
Gegründet wurde der Verband 1988 von Vormundschaftsrichtern*innen, um eine Rechtsreform zu unterstützen, die psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger der Grundrechte wahrnahm, die das Menschenbild des Grundgesetzes konkretisieren. Er trug damals den Namen Vormundschaftsgerichtstag e.V.)
2009: Namensänderung bei den Gerichten
Seit dem 01.09.2009 heißen die für Betreuungen zuständigen Gerichte nicht mehr Vormundschaftsgericht sondern Betreuungsgericht. Der Vormundschaftsgerichtstag e.V. hat sich deshalb am 05.11.2010 in Betreuungsgerichtstag e.V. umbenannt.
Mitglieder des BGT sind
- Juristen*innen (Richter*innen, Rechtspfleger*innen, Rechtsanwält*innen)
- Ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer*innen
- Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
- Menschen mit sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen
- Institutionen aus dem Betreuungswesen z.B. Betreuungsvereine und Behörden
Ich bin Mitglied im BGT, weil ich Wissen teilen und die Praxis verbessern möchte.
Ich arbeite als rechtlicher Betreuer und engagiere mich als Fortbildungsreferent. Durch meine Mitgliedschaft im BGT nutze ich den fachlichen Austausch, um die Qualität der Betreuungspraxis zu verbessern und die Interessen betreuter Menschen zu vertreten. Mein Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die den Betroffenen zugutekommen.
Unsere Aufgaben sehen wir
- Kritische Begleitung: Wir beobachten und bewerten die Weiterentwicklung sowie die praktische Anwendung des Betreuungsrechts und der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG).
- Förderung der Zusammenarbeit: Wir stärken die Kooperation und die Fortbildung aller beteiligten Berufsgruppen.
- Unterstützung von Forschung und Lehre: Wir fördern den Dialog zwischen Praxis, Wissenschaft und Ausbildung.
- Fachöffentlichkeit und Austausch: Wir informieren nicht nur, sondern gestalten einen aktiven Dialog mit der Fachöffentlichkeit und fördern den Austausch über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen.
Themen, die uns wichtig sind
Der Flyer über den BGT
Hier finden Sie Basisinfos zu unserm Verband und eine Selbstbeschreibung.
Mitgliedschaft
„Ich bin Mitglied im BGT, weil mir das Betreuungsrecht am Herzen liegt.“
Seit vielen Jahren arbeite ich als Rechtspflegerin und engagiere mich in unterschiedlichen Bereichen des Betreuungsrechts. Besonders wichtig ist mir der Austausch mit allen Akteuren, um die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu sichern. Durch meine Mitarbeit im BGT kann ich meine Erfahrung einbringen und die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts aktiv mit gestalten.
Stellungnahmen BGT
Stellungnahme zum Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
vom 06.02.2026 Mit Urteil vom 26. November 2024 – 1 BvL 1/24 – hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)…
Thesenpapier zur Neuregelung der ärztlichen Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB
Vorschläge und Hinweise zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben Mit Urteil vom 26. November 2024 – 1 BvL 1/24 – hat…
Die Verbände des Betreuungswesens im Kasseler Forum fordern eine langfristige und tragfähige Vergütungsregelung
Stellungnahme Das Betreuungswesen befindet sich mitten in einem Transformationsprozess, auch aufgrund eines Generationenwechsels in der beruflichen Betreuung. Richter:innen, Rechtspfleger:innen sowie…











