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Ihre Spenden fördern unseren Einsatz für die Selbstbestimmung

Mit Ihrer Spende fördern Sie die fachliche Weiterentwicklung im Betreuungswesen und geben Menschen mit rechtlicher Betreuung eine Stimme geben.

Sie möchten ein bestimmtes Anliegen gezielt unterstützen? Auch projektbezogene Spenden sind möglich – schreiben Sie uns gern dazu.

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Bildnachweis: istock: Cunaplus_M.Faba | BGT e.V.
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Ob einmalig oder regelmäßig: Jede Unterstützung trägt dazu bei, dass wir unsere Arbeit unabhängig fortführen und weiterentwickeln können.

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Spendenkonto des BGT

Betreuungsgerichtstag e.V.
Sparkasse Bochum
IBAN: DE06 4305 0001 0042 4383 58

Eine Spendenbescheinigung für ihre Steuererklärung stellen wir gerne aus. Wenden Sie sich bitte an: service@bgt-ev.de