Was wir wollen
Das Betreuungsrecht hat das zentrale Anliegen, die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Menschen zu stärken und ihre soziale Situation zu verbessern. Unter dieser Zielsetzung entwickeln wir sozialpolitische Aktivitäten, indem wir eine einheitliche Rechtsanwendung fördern, wissenschaftliche Entwicklungen begleiten und die berufliche Fortbildung unserer Mitglieder unterstützen.
Dazu gehört auch, dass wir uns für verlässliche und angemessen ausgestaltete Rahmenbedingungen einsetzen – beispielsweise eine faire Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern, eine gute Ausstattung von Behörden und Gerichten sowie eine qualifizierte Beratung ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer. Unser Engagement schließt darüber hinaus Vorsorgebevollmächtigte und das Thema Vorsorgevollmachten ein.
Die Entwicklung und Sicherung fachlicher Standards erfolgt durch interdisziplinäre und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Der Betreuungsgerichtstag engagiert sich für diese Ziele
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sowie bei einschlägigen politischen und administrativen Entscheidungen
- Stärkung und Unterstützung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer*innen
- Entwicklung und Sicherung fachlicher Standards für die professionelle Betreuung
Ausreichende Finanzierung von Aktivitäten zur Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer*innen. - Einhaltung von Verfahrensgarantien für die Betroffenen, insbesondere bei Freiheitsentziehungen
- Entwicklung von Standards für die medizinische und psychosoziale Begutachtung im Betreuungsverfahren
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sowie bei politischen und administrativen Entscheidungen
Die Geschichte des Betreuungsgerichtstages
Die Weiterentwicklung des deutschen Betreuungsrechts ist eng mit der Geschichte des Betreuungsgerichtstags (BGT), vormals Vormundschaftsgerichtstag, verknüpft. Gegründet wurde der BGT 1988 von einer engagierten Gruppe von Hamburger Betreuungsrichter*innen. Seitdem hat sich der ursprünglich fachlich begrenzte Austausch zu einem multidisziplinären Fachverband entwickelt, der Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet.
Ein zentrales Kapitel in der Entwicklung des Betreuungsrechts markiert die sogenannte „Jahrhundertreform“ im Jahre 1992 – die umfassende Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich der rechtlichen Betreuung. Sie setzte neue Maßstäbe in puncto Selbstbestimmung, Partizipation und menschenwürdiger Betreuung und wird international als beispielhaft anerkannt. Die Entwicklung des Reform ist eng verwoben mit dem BGT e.V.
Für alle, die die Entwicklung hautnah nachvollziehen möchten, bieten wir hier:
- Eine Präsentation zur Reform
- Eine Dokumentation über die Entstehung des Betreuungsgerichtstags aus der Sicht seiner Wegbereiter*innen
- Einen Beitrag der Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz


Pioniere des Betreuungsrechts
Betrifft: Betreuung
Beiträge zur Geschichte des Betreuungsgerichtstages

30 Jahre Betreuungsgerichtstag e.V.
Rückschau und Ausblick
von Annette Schnellenbach, LL.M., Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz



