Am 24. März nehmen wir die Schnittstelle zwischen rechtlicher Betreuung und Gesundheitssorge in den Blick. Im Mittelpunkt steht die Frage der Einwilligung in medizinische Behandlungen und die damit verbundenen Abstimmungen zwischen Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten auf der einen Seite sowie rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern auf der anderen Seite.
Dabei geht es nicht nur um das Verhältnis zwischen Medizin und Betreuung – vielmehr steht vor allem der betreute Mensch als Patient im Zentrum: seine Rechte, sein Wille und
seine Beteiligung an Entscheidungen über Behandlung und Versorgung.
Diese Fragen stellen sich in der Praxis immer wieder und führen nicht selten zu Unsicherheiten und Konflikten. Wir möchten daher Raum für fachlichen Austausch, Klärung und Perspektivwechsel schaffen.





