Stellungnahme
Das Betreuungswesen befindet sich mitten in einem Transformationsprozess, auch aufgrund eines Generationenwechsels in der beruflichen Betreuung. Richter:innen, Rechtspfleger:innen sowie Betreuungsbehörden sind zunehmend mit Betreuerwechseln beschäftigt. Mehrere Betreuungsvereine haben ihre Tätigkeit eingestellt oder die Aufgabe im Verlauf des nächsten Jahres angekündigt. Viele langjährige und damit besonders geeignete Betreuer:innen sehen derzeit keine Perspektive mehr und kündigen einen Rückzug aus ihrem Beruf an.
Die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode ohne eine Regelung verunsichert auch Berufseinsteiger:innen und lässt sie abwarten, ob sie überhaupt einen Berufswechsel vornehmen sollen. Einige haben kurzfristig ihre Tätigkeit wieder aufgegeben.
Irreversible Schäden am gesamten System der rechtlichen Betreuung sind zu erwarten oder in Teilen bereits entstanden. Auch die bestehenden, langfristig aufgebauten Strukturen für die Beratung ehrenamtlicher Betreuer:innen werden bei Vereinsauflösungen unwiderruflich zerstört.
Eine Vergütungsregelung als Zwischenlösung, die ab dem 1.1.2026 gilt und so schnell wie möglich verabschiedet wird, könnte zumindest bewirken, dass alle Betreuer:innen ein Signal erhalten, dass ihr Engagement geschätzt und als notwendig erachtet wird, sodass sie ihren Beruf weiter ausüben können. Dringend benötigte Berufseinsteiger:innen würden ermutigt, sich weiterhin für diesen wichtigen Beruf zu entscheiden.
Deshalb begrüßen die Verbände des Kasseler Forums die Initiative der Bundesregierung vom 11.12.2024, eine gesetzliche Regelung ab 1.1.2026 mit einer Steigerung von 12-13% gegenüber der Regelung aus 2019 noch vor Ende der Legislaturperiode im Bundestag und Bundesrat zu verabschieden.
Angesichte des Umfangs der Änderungsvorschläge und der Kürze der Zeit müssen wir uns eine Prüfung der konkreten Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelung vorbehalten.
Das Betreuungswesen braucht umgehend eine tragfähige, langfristige und kostendeckende Regelung der Vergütung beruflicher Betreuung, damit Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und selbständige berufliche Betreuer ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben nach Betreuungsrecht des BGB und Betreuungsorganisationsgesetz nachkommen können!
- Betreuungsgerichtstag (BGT e.V.)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW e. V.)
- Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo)
- Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.)
- Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.)
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Stand 18.12.2024 13:00 Uhr



