Auszug aus der Satzung …

(1) Der Verein verfolgt das Ziel, die Achtung der Rechte, der Würde und der Selbstbestimmung von Menschen, die infolge Krankheit oder Behinderung ihre Interessen nicht ohne Hilfe und Unterstützung wahrnehmen können, zu gewährleisten und ihr selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu fördern.

(2) Der Verein dient als Forum des Dialogs aller am betreuungsrechtlichen Verfahren beteiligten Personen und Stellen. Er wirkt mit an der Weiterentwicklung des Rechts, der Standards sozialer Arbeit und der gesellschaftlichen Integration der betroffenen Menschen. Er fördert die Zusammenarbeit und Fortbildung der beteiligten Berufsgruppen, sowie Lehre und Forschung und die Information der Öffentlichkeit über alle Belange im Rahmen seiner Zielsetzung. Er erfüllt seinen Zweck unter anderem durch die Veranstaltung von überregionalen und regionalen Betreuungsgerichtstagen.


Vollständige Satzung

Wahlordnung