Was ist der Betreuungsgerichtstag?
Der Betreuungsgerichtstag e. V. ist ein Fachverband, der sich als Forum des Dialogs aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren und der rechtlichen Betreuung beteiligten Personen versteht.
Mitglieder des BGT sind:
- Juristen (Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte)
- Ehrenamtliche und freiberufliche Betreuer
- Mitarbeiter der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
- Menschen mit sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen.
Gegründet wurde der Verband 1988 von Vormundschaftsrichtern, um eine Rechtsreform zu unterstützen, die psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger der Grundrechte wahrnahm, die das Menschenbild des Grundgesetzes konkretisieren. Er trug damals den Namen Vormundschaftsgerichtstag e.V. Seit dem 01.09.2009 heißen die für Betreuungen zuständigen Gerichte nicht mehr Vormundschaftsgericht sondern Betreuungsgericht. Der Vormundschaftsgerichtstag e.V. hat sich deshalb am 05.11.2010 in Betreuungsgerichtstag e.V. umbenannt.
Wir sehen unsere Aufgaben
- in der kritischen Begleitung der Weiterentwicklung und der Anwendungspraxis des Betreuungsrechts und der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG),
- in der Förderung der Zusammenarbeit und der Fortbildung der beteiligten Berufsgruppen,
- in der Unterstützung des Dialogs mit Lehre und Forschung und
- in der Information der Öffentlichkeit.
Wir beteiligen uns mittels wissenschaftlich fundierter Stellungnahmen an Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Länder, veranstalten bundesweit und regional Tagungen (Betreuungsgerichtstage), sind Herausgeber der Publikationsreihe Betrifft: Betreuung und Mitherausgeber der Fachzeitschrift Betreuungsrechtliche Praxis (BtPrax).