Newsletter 8 - September 2011
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Inhalt
Editorial: Bundesweiter Betreuungsgerichtstag in Erkner
Vertieft: Unser Standpunkt in der rechts- und sozialpolitischen Diskussion
Nachgefragt: Forschungs- und Praxisprojekte im Betreuungswesen
Gesichtet:
- BGT-Förderpreis
- Fragebogen zur Betreuungsübernahme
- Stellungnahme des BGT zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz
- Es tut sich was bei den Betreuungsvereinen! Gelesen: - Die Kerbe – eine sozialpsychiatrische Zeitschrift
- Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten
- Freiheitsentziehung und Unterbringung
Geplant: Termine 2011/2012
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
nach den Sommerferien schauen viele nach vorn und es ist gut, einen Überblick über die Termine des nächsten Jahres zu gewinnen. Wir liefern Ihnen in diesem Newsletter eine Zusammenstellung der BGT-Termine in 2011 und 2012.
Die wichtigste Nachricht ist wohl: Der nächste bundesweite Betreuungsgerichtstag findet von Montag, dem 12. November 2012, 14 Uhr, bis Mittwoch, dem 14. November 2012, 12 Uhr, im Bildungszentrum Erkner statt. Viele werden sich freuen, wieder in Erkner zu sein. Für uns war es auch eine praktische Notwendigkeit, weil uns die Fachhochschule des Bundes in Brühl im Jahr 2012 nur eine sehr begrenzte Anzahl von Zimmern im Wohnheim zur Verfügung stellen konnte.
Und wir wollen ja bei einer Tagungsform bleiben, in der Unterkunft und Tagungsräume möglichst eng zusammen liegen.
Also, freuen wir uns auf Erkner 2012!
Kalle Zander
Geschäftsführer des BGT
Vertieft
Unser Standpunkt in der rechts- und sozialpolitischen Diskussion
Ende 2008 hat der BGT Fragen zur rechts- und sozialpolitischen Diskussion um die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts entwickelt (BtPrax 1/2009, S. 25-26). Aus diesen Fragen ergaben sich Schwerpunkte im Gespräch unter den Mitgliedern und auch in der Vorstandsarbeit. Diese Schwerpunkte führten zu den Leitlinien 2010 (BtPrax 6/2010, S. 272-274). Anlässlich des Austauschs der interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts mit den Verbände aus dem Betreuungswesen im September 2011 hat der BGT Vorschläge zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts entwickelt, die in der BtPrax 5/2011 veröffentlicht werden. Er setzt sich darin ein für
- die Stärkung der Assistenz von Menschen mit Behinderungen
- die Sicherstellung der Nachrangigkeit einer Betreuerbestellung und einer qualifizierten sozialen Diagnose durch die Stärkung der betreuungsbehördlichen Kompetenzen
- die Schaffung fachlicher Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer
- eine sachgerechte Finanzierung der Betreuungs- und Querschnittsarbeit
- eine Fortbildungspflicht für die Akteure des Betreuungswesens und
- eine angemessene Rechtstatsachenforschung und sozialarbeitswissenschaftliche Forschung im Bereich des Betreuungswesens.
Auch im Newsletter werden Sie unter Nachgefragt vertiefte Informationen zu diesen BGTSchwerpunkten finden.
Nachgefragt
Forschungs- und Praxisprojekte im Betreuungswesen
Im Interesse einer angemessenen Rechtstatsachenforschung im Betreuungswesen soll zunächst auf die beiden Untersuchungen des Otto-Blume-Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. (ISG) Köln im Auftrag des Bundesjustizministeriums verwiesen werden:
- Christine Sellin, Dietrich Engels, Rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität von Betreuungen, zur Aufgabenverteilung im Bereich der Betreuung und zum Verfahrensaufwand, Bundesanzeigerverlag Köln 2003
- Regine Köller, Dietrich Engels, Rechtliche Betreuung in Deutschland. Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, Bundesanzeigerverlag Köln 2009
Einen anderen Forschungsansatz wählten die Forschungs- und Praxisprojekte, die von Dr. Peter Michael Hoffmann koordiniert wurden:
- Modellmaßnahmen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen, durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Abschlussbericht 1991-1995. Mit Projektberichten aus Bernau, Bochum, Dresden, Kassel, Lüneburg, Marburg, Ravensburg, Schwerin, Suhl und Würzburg.
- „Die Lebenslage älterer Menschen mit rechtlicher Betreuung“ (3,15 MB). Auf S. 45 dieser Studie finden sich in diesem Abschlussbericht auch weitere Forschungsprojekte im Bereich des Betreuungswesens.
Der neu ausgeschriebene Förderpreis des Betreuungsgerichtstags für Innovation und Netzwerkarbeit im Betreuungswesen will Praxisprojekte fördern, die neue Wege im Betreuungswesen gehen. Es sind ihm viele Bewerberinnen und Bewerber zu wünschen! Bewerbungsschluss ist der 31.03.2012.
Fortbildung der Akteure im Betreuungswesen
Auch der fünfte Vorschlag des BGT zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts, die Fortbildung der Akteure im Betreuungswesen, findet seinen Niederschlag auf der Website. Hier bietet das Thema Richterbild mit einem Interview von Peter Winterstein „Der Einzelne mit dieser Macht - das kann nicht gut gehen. Die Akteure im Betreuungswesen brauchen eine Berufsethik“, einem Aufsatz von Thomas Klie "Welches Richterbild entspricht dem Betreuungsgesetz?" und einem Aufsatz von Carola von Looz "Das neue Richterbild in Betreuungssachen" ein prägnantes Schlaglicht auf eine Gruppe von Akteuren.
Gesichtet
BGT-Förderpreis
Ein neues Kind des BGT ist aus der Taufe gehoben: Der BGT-Förderpreis für Innovation und Netzwerkarbeit im Betreuungswesen! In der BtPrax 3/2011, S. 165f. wurden die Richtlinien für die Vergabe des Förderpreises veröffentlicht. Ein erster Flyer zur Werbung für den Förderpreis wurde der BtPrax 3/2011 beigelegt. Der Bundesanzeigerverlag ist der Hauptsponsor für das Preisgeld des Förderpreises (5.000 Euro) und hat auch den Flyer gesponsert. Weitere Sponsoren werden in den nächsten Monaten dazukommen.
Für interessiert Institutionen sollte also jetzt die Planungsphase beginnen. Der Bewerbungsbogen für den Förderpreis des BGT gibt einen Überblick über die Anforderungen des Förderpreises. Bewerbungsschluss für den Förderpreis ist zwar erst der 31.03.2012, aber sicherlich sind für eine fundierte Bewerbung Abstimmungen und Vorarbeiten notwendig.
Es tut sich was bei den Betreuungsvereinen!
Nachdem die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) am 23.11.2010 in ihren überarbeiteten Orientierungshilfen zur Umsetzung des Betreuungsrechts sowohl zum Anforderungsprofil für Betreuungsbehörden als auch zur Anerkennung von Betreuungsvereinen Aussagen gemacht hatte, stellen nun auch die Betreuungsvereine selbst ihre Positionen dar: Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine stellte im Oktober 2010 ihr Positionspapier „Betreuungsvereine – Auftrag und Rolle im Betreuungswesen“ zur Diskussion und legt in einem umfangreichen Papier „Qualitäts- und Leistungsmerkmale von Betreuungsvereinen“ vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege legte ein Positionspapier „Betreuungsvereine in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)“ vor und verfügt ebenfalls über Qualitätsleitlinien für das Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung. In einer Fachtagung der BAG FW am 05.Oktober 2011 in Kassel sollen Erfahrungen mit der ehrenamtlichen Arbeit zusammengetragen werden.
Stellungnahme des BGT zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz
Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, dienstunfähige bzw. begrenzt dienstfähige Beamte in einer Landesbetreuungsbehörde als Behördenbetreuer einzusetzen. Dagegen wendet sich der BGT in seiner Stellungnahme vom 09.09.2011.
Fragebogen zur Betreuungsübernahme
Im Rahmen des tätigkeitsbegleitenden Masterstudiengangs „Soziale Arbeit“ an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin setzt sich Doreen Schrötter mit dem Thema "Formale Eignungskriterien für Rechtliche BetreuerInnen" auseinander. Sie möchte untersuchen, warum oder unter welchen Umständen seitens des Betreuungsgerichtes ehrenamtliche BetreuerInnen oder BerufsbetreuerInnen eingesetzt werden. Dafür möchte sie in einem ersten Schritt Erfahrungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Betreuungen erfragen und auswerten, die vormals durch eine(n) andere(n) BerufsbetreuerIn, eine(n) ehrenamtliche(n) BetreuerIn oder durch eine(n) Bevollmächtigte(n) im Rahmen einer Vorsorgevollmacht geführt wurden.
Der Fragebogen ist als Einzelfallfragebogen konzipiert. Sie bittet darum, für jeden übernommenen Fall seit 2008 einen eigenen Fragebogen auszufüllen. Dazu ist es technisch erforderlich, den folgenden Link nach Absenden eines Fragebogens erneut anzuklicken:
https://www.soscisurvey.de/rechtliche-betreuung/ Die Beantwortung eines Fragebogens nimmt maximal 8-10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Die Daten werden selbstverständlich anonym und vertraulich nur im Rahmen der Studienarbeit verwendet.
Gelesen
Kerbe
Eine empfehlenswerte Zeitschrift aus dem Bereich der Sozialpsychiatrie: Die Kerbe! Herausgegeben vom Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe, liefert sie fachliche Anregungen und authentische Beiträge von Betroffenen. Wir haben für Sie einen Beitrag von Doris Ayena zum Leben in geschlossenen Heimen und einen Beitrag von Klaus Laupichler zu seiner eigenen Psychiatrie- Geschichte ausgewählt. wir möchten damit auch die Themen unserer nächsten gemeinsamen Tagung mit der DGSP und anderen zur geschlossenen Heimunterbringung vorbereiten.
Freiheitsentziehung und Unterbringung
Etwas Anspruchsvolles zum Thema der geschlossenen Unterbringung: Der Kommentar von Marschner, Volckart und Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, jetzt in der 5. Auflage 2010!
Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten
Und ein weiteres praktisches Handbuch ist: Sybille Meyer und Alexandra Neumann, Handbuch Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten.
Geplant
Termine
2. Bayrischer BGT
06. Oktober 2011 in Bamberg
25. BGT West
Der persönliche Kontakt zum Betreuten
29. Februar 2012, 14-18 Uhr in der Ev. Fachhochschule Bochum
Begegnung mit süchtigen Klienten – eine unvermeidbare Herausforderung zum gemeinsamen Handeln. Gemeinsame Fachtagung mit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe und anderen Fachverbänden der Sozialen Arbeit
01. März 2012 in Leipzig
Verantwortung übernehmen für die Schwierigsten! Brauchen wir dazu die geschlossene Heimunterbringung? Gemeinsame Tagung mit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, dem Landschaftsverband Rheinland und der Arbeitsgemeinschaft Psychiatrie im Rheinland
23.-24. März 2012 in Köln
9. Badischer BGT
30. März 2012 in der Ev. Hochschule Freiburg
13. Bundes-BGT
12.-14. November 2012 in Erkner